Patientenrechtegesetz lässt Patienten im Regen stehen

Kathrin Vogler

„Das Beste an dem Patientenrechtegesetz ist der Name, nicht jedoch der Inhalt. Die Chance, für Patientinnen und Patienten tatsächliche Verbesserungen herbeizuführen, wurde vertan.“ erklärt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss, zu der Verabschiedung des Patientenrechtegesetz durch den Bundesrat am morgigen Freitag.

Vogler weiter:

„Die Zustimmung des Bundesrates ist sicher, da das Gesetz den Ländern nicht wehtut, aber leider bringt es den betroffenen Patientinnen und Patienten nur marginale Verbesserungen. Zentrale Forderungen und Erwartungen an ein Patientenrechtegesetz wurden nicht erfüllt. Die Ärztelobby hingegen konnte ihre Wünsche durchsetzen.

So soll es für Patientinnen und Patienten, die Behandlungsfehler erlitten haben, keine weiterreichende Beweislasterleichterung geben. Auch das Gutachterwesen wird nicht patientenfreundlicher gestaltet. Die von Behandlungsfehlern Betroffenen werden somit auch zukünftig viel Zeit, Energie und Geld aufwenden müssen, um eine Entschädigung zu erlangen. Viele werden auch weiterhin leer ausgehen.

Noch nicht einmal ein Entschädigungsfonds für Härtefälle ist in diesem Gesetz vorgesehen, obwohl selbst Experten aus dem Regierungslager dies gefordert hatten. Wenn der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, gerade in dieser Woche für eine Stiftungslösung plädiert, die sich durch Spenden und Gelder aus Gerichtsurteilen finanzieren soll, dann ist dies ein leicht zu durchschauendes Manöver, um von seinem Scheitern und von diesem kläglichem Gesetz abzulenken. Solch ein Fonds muss gesetzlich verankert werden, Zöllers Idee der Finanzierung über Strafgelder taugt schon rein rechnerisch nicht.

DIE LINKE hatte eigene Vorschläge vorgelegt, um den Betroffenen wirksam zu helfen. So fordert sie darüber hinaus strenge Auflagen bei den IGeL-Leistungen, wo Ärzte für teilweise fragwürdige oder medizinisch unsinnige Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten abkassieren sowie Barrierefreiheit und Aufbau eines Dolmetscherpools.