Urteil hat dramatische Folgen, weil das Gesundheitsministerium pennt

Am 19. Oktober stellte das Bundessozialgericht mit seinem Urteil nicht nur die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen für nicht-binäre, sondern auch für transgeschlechtliche Personen zur Disposition. Kathrin Vogler hat sich bei der Bundesregierung nach den Folgen des Urteils erkundigt.

 

 

Die Pressemitteilung Kathrin Voglers vom 22. November 2023 im Wortlaut:

Urteil hat dramatische Folgen, weil Gesundheitsministerium pennt

Am 19. Oktober stellte das Bundessozialgericht mit seinem Urteil nicht nur die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen für nicht-binäre, sondern auch für transgeschlechtliche Personen zur Disposition.

Die queerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Vogler, erkundigte sich bei der Bundesregierung zu den Folgen des Urteils. Hierzu erklärt Vogler:

"Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf den Bestandsschutz für laufende Behandlungen. Es ist beruhigend, dass es eine Empfehlung zur Kostenübernahme für anstehende Behandlungen für transgeschlechtliche Menschen durch ein Rundschreiben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Nicht-binäre Menschen haben aber wohl keinen Anspruch auf Leistungen.

Eine Empfehlung ist eine Kann-Regelung und schafft für die Betroffenen keine Rechtssicherheit. Das reicht nicht.

Im Juni 2022 wurden die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt und angekündigt, dass das Bundesgesundheitsministerium flankierend rechtliche Möglichkeiten für die Gesundheitsversorgung der Betroffenen erarbeiten wird.

Weil dies verpennt wurde, besteht Rechtsunsicherheit und nur ein Teil der Betroffenen kann auf Unterstützung ihrer Krankenkasse hoffen.

Karl Lauterbach steht nun in der Pflicht umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Betroffenen die Gesundheitsversorgung rechtssicher garantiert, sonst braucht er sich beim nächsten CSD in Köln wirklich nicht mehr blicken zu lassen."

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Die Antwort der Bundesregierung sowie das Rundschreiben (inkl. zweier Anlagen) des Spitzenverbands der GKV zum Download: