Verunsicherung hat ein Ende – Kassen müssen Rezepte auch ohne eCard akzeptieren

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Endlich Klarheit: Krankenkassen dürfen Leistungen nicht ablehnen, bloß weil ein Patient keine elektronische Gesundheitskarte hat und beim Arzt wie gewohnt eine gültige Krankenversicherungskarte vorlegt. Kathrin Vogler hatte sich für eine entsprechende Klarstellung durch die Krankenkassen eingesetzt.

Krankenkassen dürfen Leistungen nicht ablehnen, bloß weil ein Patient keine elektronische Gesundheitskarte hat und beim Arzt wie gewohnt eine gültige Krankenversicherungskarte vorlegt. Kathrin Vogler, Expertin der Linksfraktion im Bundestag für Patientenrechte und Arznei­mittelpolitik, zeigt sich erfreut, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dies nun in einem Rundschreiben an alle Kassen klar­gestellt hat.

Anfang Januar mussten einige Patienten im Norden Deutschlands ihre Medikamente in Apotheken aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn sich die Ärzte beim Ausstellen der Rezepte bloß die „alte“ Krankenversicherungskarte und nicht eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen ließen. Grund für das Verhalten der Apothekerschaft waren Drohungen und falsche Behauptungen einiger Krankenkassen, dass ab 1.1.2014 nur noch die eCard gültig sei und Patienten ohne eCard sämtliche Leistungen selbst bezahlen müssten.

Seit den ersten Meldungen über Vorfälle, dass Versicherten ohne eCard Kassenleistungen verweigert wurden, hatte sich Kathrin Vogler um eine konsentierte Darstellung bemüht.