Digitalisierung im Gesundheitswesen: Lauterbachs ePA-Offensive und der Datenschutz

Dlf-Interview

Zielführende Kommunikation war noch nie seine Stärke und jetzt "droht" Lauterbach auch noch mit der elektronischen Patientenakte. Sie soll, so der Gesundheitsminister auf Twitter, "2025 die Regel sein. Der Durchbruch wird durch das Digitalgesetz erzwungen". Seine Pressekonferenz dazu am 9. März kommentierte Kathrin Vogler im Deutschlandfunk.

 

 

Kathrin Vogler im Deutschlandfunk am 9. März 2023:

Digitale PatientenakteMdB Vogler (Linke):
Datenschutzrechtlich äußerst kritisch

Die digitale Patientenakte soll ab 2024 für alle gesetzlich Krankenversicherte verbindlich angelegt werden. Das sehen die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) vor. Kathrin Vogler von der Linken hat erhebliche datenschutzrechtliche Einwände.

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Pressemitteilung von Kathrin Vogler, 09. März 2023

Opt-out gefährdet Vertrauen der Patienten

„Die geplante Opt-out-Lösung gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in diese Reform. Insbesondere dass der Datenschutzbeauftragte jetzt geschwächt werden soll, lässt bei mir alle Alarmglocken klingeln“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu den heute vorgestellten Plänen für eine elektronische Patientenakte. Vogler weiter:

„Im Gesundheitswesen gibt es bei der Digitalisierung Nachholbedarf. Eine Unternehmensberatung hat 2021 Kosten für die Digitalisierung in Höhe von 59 Milliarden Euro prognostiziert. Fraglich ist, ob diese Gelder in die Verbesserung der Versorgung oder in die Profite einzelner Gesundheitsakteure fließen werden. Die hochsensiblen Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten dürfen nicht das neue Erdöl für die Gesundheitswirtschaft werden, sondern müssen zur Verbesserung der Versorgung genutzt werden.

Lauterbachs Prinzip ‚viel hilft viel‘ ist gerade mit Blick auf diese großangelegte Datensammlung der Patientinnen gefährlich, denn Datensparsamkeit ist ein wichtiges Element von Datenschutz. Wir dürfen Patientinnen und Patienten nicht entmündigen dadurch, dass sie widersprechen müssen, wenn sie verhindern wollen, dass ihre Daten für andere Zwecke als die Versorgung verwendet werden.“             

 

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Medien-Echo:

 

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Hintergrund:

  • Die Pressekonferenz "Lauterbach will E-Patientenakte bis 2024" vom 09.03.2023 auf PHOENIX