GKV-Finanzierungsdebakel: Neupatient*innenregelung für gesetzlich Versicherte wird gestrichen

Medien-Echo

Im Mai 2019 trat das „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft, das u.a. Fachärzt*innen Vergütungsanreize bietet, die Patient*innen zusätzlich aufnehmen ("Neupatient*innenregelung"). Um das Kassenloch der GKV zu stopfen, soll das TSVG jetzt wieder abgeschafft werden.

 

 

 

Die "Ärzte Zeitung online" berichtet am 29.07.2022:
TSVG-Kehrtwende: Ministerium im Blindflug? Die Wartezeiten-Diskussion ist zurück

 

Kathrin Vogler hat die Bundesregierung gefragt, welche Informationen sie darüber hat, ob die mit dem TSVG geschaffene Neupatient*innenregelung nicht funktioniert hat.

Auszug aus der Antwort der Bundesregierung: "Der Bundesregierung sind keine offiziellen oder repräsentativen Studien oder Evaluationen darüber bekannt, dass die Einführung der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die gegenüber Patientinnen und Patienten erbracht werden, die entweder noch gar nicht oder seit mindestens zwei Jahren nicht in der Praxis behandelt worden sind, zu einer Verkürzung der Wartezeit auf einen Termin bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt geführt hat."

Das bestätigt Kathrin Voglers Vermutung, dass der Bundesregierung gar keine belastbaren Zahlen vorliegen, die belegen könnten, dass die Neupatient*innenregelung keine Verbesserungen für die Versorgung und den Zugang zu Fachärzt*'innen gebracht hat.

So bleibt also auch unklar, wie stark der Zugang zu Fachärzt*innen durch die Streichung dieser Regelung zukünftig leidet.

Im neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung werden zwar als Ersatz für die Neupatient*innenregelung die "offenen Sprechstunden" angepriesen, die ebenfalls extrabudgetär vergütet werden, und die im Hinblick auf positive Effekte auf einen verbesserten Zugang zur fachärztlichen Versorgung evaluiert werden. Auffällig ist aber, dass im Referent*innenentwurf auch dazu eine Evaluation fehlte und dass erst nach Frau Voglers Frage an die Bundesregierung ein entsprechender Evaluationsauftrag neu in den Gesetzentwurf eingefügt wurde.

Kathrin Vogler dazu:

"Die Bundesregierung ist im Blindflug unterwegs, was die Effekte des TSVG anbetrifft. Dass der Gesundheitsminister das Gesetz jetzt kassiert, um das Kassenloch zu stopfen, hilft aber den Patient*innen nicht, die weiterhin keinen Facharzttermin bekommen. Dass die Bundesregierung erst nach meiner Anfrage auf die Idee kam, die "offenen Sprechstunden" im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungslage zu evaluieren, spricht Bände über die Sorgfalt, mit der auch diese Regierung gesundheitspolitische Reformen angeht."

 

Weitere Infos:

Download: Die Schriftliche Frage mit Antwort der Bundesregierung

Website des Bundesministeriums für Gesundheit: "Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte"

Dokumentation "Das TSVG im Parlament": Bundestag macht Weg frei für schnellere Termin­vergabe für Patienten