Fachgespräch: Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Eritrea

Ort: Deutscher Bundestag

Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Eritrea Im Juli 2018 haben Äthiopiens Premierminister Abiy Ahmed und der eritreische Präsident Isayas Afewerki einen Friedensvertrag unterzeichnet, mit dem der von 1998 bis 2000 von beiden Ländern geführte Krieg formal beendet wurde, der bis zu 100 000 Tote gefordert hatte.

In Eritrea gilt aber weiterhin für alle ein obligatorischer unbefristeter Militär- bzw. Nationaldienst, zu dem Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse unabhängig von ihrem Alter einberufen werden. Viele, die sich diesem Dienst verweigern, werden inhaftiert, noch mehr flüchten in Ausland. Über die Situation der Opfer des eritreischen Zwangsdienstes und der politischen Bedeutung der Kriegsdienstverweigerung in Krisen- und Kriegsregionen informiert dieses Fachgespräch. (Teilnehmende u.a. Kathrin Vogler/Moderation, Rudi Friedrich, Connection e.V., Frankfurt/M., Dr. Daniel Rezene Mekonnen, Eritrean Law Society/Schweiz, ein betroffener eritreischer Kriegsdienstverweigerer mit Asylantrag in D. (N.N.), Bellinda Bertolucci (Rechtsberaterin Pro Asyl).