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Schriftliche Fragen im Januar

zu Traumatherapien, PTBS, Todesspritzen

1.Wie ist die Versorgungslage der Zivilbevölkerung mit Traumatherapeutinnen und -therapeuten einzuschätzen (bitte aufschlüsseln nach Opfergruppen: Opfer häuslicher Gewalt, Opfer sexueller Gewalt, Unfallopfer, Opfer allgemeiner Kriminalität, traumatisierte politisch Verfolgte, traumatisierte Kriegsflüchtlinge) und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine bedarfsgerechte Versorgung, wo sie noch nicht besteht, sicherzustellen?

2.Welche besonderen Probleme bestehen bei der psychotherapeutischen Versorgung zur Traumabehandlung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in der Bundesrepublik sowie anderen Betroffenengruppen, die nicht deutsche Staatsbürger sind, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um hier eine Verbesserung der Versorgung vorzunehmen?

Antwort auf Frage 1 und 2 als PDF

3.Wie stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung von auf die Behandlung von PTBS spezialisierten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, im Bereich der Bundeswehr im Vergleich zum zivilen Bereich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 dar und welche Auswirkung hat das verstärkte Interesse der Bundeswehr an Traumaspezialistinnen und -spezialisten auf die Versorgungslage der Zivilbevölkerung?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts des in den USA für die Hinrichtung per Todesspritze nur mangelhaft vorhandenen Narkosemittels Thiopental-Natrium, möglichst vollständige Auskünfte zu Lieferungen, Lieferwegen und Verwendungszweck von in Deutschland hergestelltem Thiopental-Natrium zu erhalten und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu etwaigen Lieferungen dieses Wirkstoffs in die USA zum Zwecke der Verwendung bei Hinrichtungen (nach direkter Bestellung aus den USA bzw. auch über Umwege) aus den letzten Wochen bzw. Monaten?

Antwort als PDF

und erneute Antwort im März als PDF

Mit dem Entschließungsantrag wird die Verlängerung des Mandats für die Bundeswehr, im Rahmen der ISAF-Mission in Afghanistan am Krieg teilzunehmen, abgelehnt und stattdessen ein Abzug der Bundeswehr und der Bundespolizei gefordert.

Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach das Bundesgesundheitsministeriumes zwar begrüßen würde, wenn deutsche Pharmafirmen und der Großhandel dem Ersuchen aus den USA zur Lieferungdes für die Todesspritze benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium nicht nachkommen, es aber in seinem Geschäftsbereich keine rechtlichen Möglichkeiten zur Erteilungeines Ausfuhrverbots sieht?

Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach ein Ausfuhrverbot über entsprechende Regelungen im Außenhandelsgesetz möglich sei, das in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums falle, und welche weiteren rechtlichen und verbindlichen Schritte jenseits des bloßen Appells des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, erwägt die Bundesregierung – gegebenenfalls unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums –, um eine Lieferung des für die Todesspritzen in den USA benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium zu verhindern?

Zum selben Thema stellte Kathrin Vogler eine schriftliche Frage. Den Wortlaut der Frage und Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Daniel Bahr lesen Sie hier.

Die Bundesregierung lässt in der Beantwortung der Großen Anfrage erkennen, dass die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs keine Priorität besitzt. Es steht zu befürchten, dass eine Umsetzung entweder gar nicht oder nur als Schmalspurvariante erfolgen wird. In dem Zusammenhang lässt die Bundesregierung erkennen, dass die Pflegeversicherung weiterhin Teilkaskofinanzierung und damit ein Kostensparmodell bleibt. Familien und insbesondere Frauen sollen weiter »kostengünstig« die Pflege übernehmen.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort wieder einmal, dass Armut und Gesundheit eng miteinander verknüpft sind. Unsere Forderung, die Zuzahlungen inkl. der Praxisgebühr abzuschaffen, folgt dem Gedanken, dass pauschale, einkommensunabhängige Zahlungen die gesundheitliche Ungleichheit erhöhen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bewirkt ebenfalls eine regressive Belastung, da sich Gutverdienende aus der Solidarität verabschieden können. Die BBG ist daher deutlich zu erhöhen.

Nahrungsmittel wurden als Vermögensanlage entdeckt. Spekulation mit Agrarrohstoffderivaten hat zu gestiegenen Preisen und extremer Volatilität geführt. Darunter leiden v.a. die Ärmsten der Armen. Die Bundesregierung muss auf allen Ebenen Maßnahmen ergreifen, damit Warentermingeschäfte mit Agrarrohstoffen streng reguliert werden. Mittelfristig muss der Agrarhandel vollständig von den Finanzmärkten entkoppelt und stattdessen international im Interesse von Ernährungssicherheit reguliert werden.

Es gibt 500000 bis 800000 Krankenhausinfektionen pro Jahr in Deutschland. Etwa 20000 bis 40000 enden tödlich. Viele sind durch das Einhalten von einfachen und bekannten Hygienemaßnahmen vermeidbar. Dieser Antrag enthält einen Forderungskatalog, um dieses Ziel zu erreichen.

Zum zivilen Wiederaufbau in Afghanistan

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG – DRUCKSACHE NR. 17/4449

Nach neun Jahren NATO-Intervention in Afghanistan kann von Fortschritt keine Rede sein. Die soziale, wirtschaftliche und humanitäre Situation ist katastrophal. Statt Wiederaufbau finden eine Militarisierung und Eskalation statt, die besonders mit der Unterordnung von zivilen Projekten unter militärische Strategien Entwicklung sogar verhindern. DIE LINKE fordert einen Abzug der Bundeswehr und die Umwidmung eines Teils der Mittel für Militärausgaben für zivile und friedenspolitische Maßnahmen.

Union und FDP wollen die soziale Pflegeversicherung zerschlagen. Eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung soll verpflichtend eingeführt werden. Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind nicht zu erwarten. Doch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist überfällig. Ziel muss ein Paradigmenwechsel für eine selbstbestimmte und ganzheitliche Pflege sein. Mit der solidarischen BürgerInnenversicherung könnte der finanzielle Spielraum geschaffen werden.

Der Antrag fordert die Aufhebung des AsylbLG und eine diskriminierungsfreie Versorgung aller nach dem SGB II. Erkenntnisse aus der Großen Anfrage der LINKEN zum Thema sind eingearbeitet. Der Gesetzgeber muss die Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil vom 9.2.10 ziehen und den unwürdigen und rechtsstaatswidrigen Umgang mit Schutzsuchenden aus eigener Kraft und schnell beenden. Der Antrag soll bei einer Anhörung des AS-Ausschusses am 7.2.2011 berücksichtigt werden und ist deshalb EILBEDÜRFTIG!

Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4377

Vor dem Hintergrund anhaltender Menschenrechtsverlezungen in Honduras hinterfragt die Fraktion DIE LINKE kritisch die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit und der diplomatischen Beziehungen durch die Bundesregierung.

Zerstörung von Beduinendörfern im Negev

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4318

Etwa die Hälfte der 170.000 Beduinen in Israel lebt in 46 Dörfern in der Negev Wüste, die von der israelischen Regierung nicht anerkannt werden. Das Menschenrechtskomitee des Zivilpakts der UN hat sich am 29. Juli 2010 mit Sorge zu der gewaltsamen Räumung von Beduinendörfern im Negev geäußert und von der israelischen Regierung gefordert, das Recht der Beduinen auf ihr Land, ihre Kultur und ihre traditionelle Lebensweise anzuerkennen.

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht. Zu den Verpflichtungen gehört, Gesetze und Verordnungen an deren Inhalt zu messen und die Einbeziehung der Betroffenen zu gewährleisten. Da CDU/CSU und FDP sich dazu auch im Koalitionsvertrag verpflichteten und nach der GGO auch der Bundesbehindertenbeauftragte in alle Gesetzesvorhaben einzubeziehen ist, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, wird die Umsetzung seit Beginn der 17. WP hinterfragt.

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