Expertengespräch: „Fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“
In den letzten Monaten wurde im Deutschen Bundestag wie auch in der Öffentlichkeit viel über die Frage diskutiert, ob die Teilnahme nichteinwilligungsfähiger Erwachsener an Arzneimittelstudien ermöglicht werden soll, auch wenn die Betroffenen selbst keinen eigenen Nutzen davon haben („fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“). Bisher ist dies nach dem deutschen Arzneimittelrecht ausgeschlossen, weil man das Schutzniveau für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, auch Demenzkranke, erhalten wollte.
In den letzten Monaten wurde im Deutschen Bundestag wie auch in der Öffentlichkeit viel über die Frage diskutiert, ob die Teilnahme nichteinwilligungsfähiger Erwachsener an Arzneimittelstudien ermöglicht werden soll, auch wenn die Betroffenen selbst keinen eigenen Nutzen davon haben („fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“). Bisher ist dies nach dem deutschen Arzneimittelrecht ausgeschlossen, weil man das Schutzniveau für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, auch Demenzkranke, erhalten wollte.
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist der Entwurf zum „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“, der diese Forschung erstmalig zulassen soll. Hierzu hat Kathrin Vogler, gemeinsam mit KollegInnen aller im Bundestag vertretenen Parteien, einen interfraktionellen Änderungsantrag eingebracht, der die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland fordert. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde mehrmals vertagt und schließlich vor der Sommerpause im Juli von der Plenartagesordnung abgesetzt.
Fraktionsübergreifend war man der Meinung, dass eine solch heikle ethische Frage mehr Zeit und Raum zur Diskussion braucht. Um diese Debatte weiterzuführen, lädt die Gruppe deshalb für heute Nachmittag zu einem Pressegespräch mit anschließender Expertenrunde ein, die sich weiter mit den medizinischen und ethischen Fragen dieses heiklen Themas auseinandersetzen will. Ziel der Veranstaltung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die kommende Abstimmung zu erhalten. Nach dem aktuellen Planungsstand wird die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs in der 38. Kalenderwoche stattfinden. Bei der Abstimmung soll nach derzeitiger Planung der Fraktionszwang aufgehoben werden.
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Ankündigungstext „Fachgespräch: „Fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“ am 6. September 2016 15:00 – 18:00 Uhr, Veranstalter: alle vier Bundestagsfraktionen, Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Berlin
Entwurf zum „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“
Interfraktioneller Änderungsantrag gegen die Änderung des Gesetzes
Teilnehmende ExpertInnen
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Theologische Ethik, Geschäftsführer Institut für christliche Ethik und Politik; Prof. Dr. med. Martin Hildebrandt, TU München, Fakultät für Medizin, Leiter des TUMCells Interdisziplinäres Zentrum für zelluläre Therapien; Prof. Dr. med. Johannes Pantel, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Leiter des Arbeitsbereichs Altersmedizin -Institut für Allgemeinmedizin und Dr. Katrin Grüber, Leiterin des Instituts für Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin; Prof. Dr. iur. Christian Pestalozza, Rechtswissenschaftler und em.Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, FU Berlin; Prof. Dr. Dr. med. habil. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhardt Nagel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth.
Dokumente und Presseecho
Deutsches Ärzteblatt: Debatte um gruppennützinge Forschung an Nichteinwilligunsfähigen geht weiter
Ärztezeitung:Widerstand gegen Gröhes Novelle hält an
Evangelisch.de:Streit um Forschung an Demenzkranken geht weiter
Domradio.de:Demenz-Expertin wünscht sich mehr medikamentöse Möglichkeiten
Erf.de:Politiker aus vier Fraktionen gegen Bundesgesundheitsminister
Dateien
- 28062016_Pressemitteilung_zum_fraktionsuebergreifenden_Antrag.pdf
PDF-Datei (153 KB)
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