Beschluss der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag

 

Selbstverpflichtung im Sinne eines Verhaltenscodex für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

1.

Nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zum 01. Januar 2015 werden die  Abgeordneten der Linksfraktion  verstärkt darauf achten, dass die Beschäftigten im Rahmen eines sog. Minijobs im Abgeordnetenbüro ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreiten, um ein Unterlaufen des Mindestlohngesetzes zu verhindern.

Die gesetzliche Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten bei Minijobverträgen wird von allen Abgeordneten eingehalten werden.

Gleichzeitig verpflichten sich die Abgeordneten der Linksfraktion in ihren Büros nur in begründeten Ausnahmefällen MitarbeiterInnen in Minijobs zu beschäftigen. Diese sind dem Fraktionsvorstand bekannt zu machen.

 

2.

Die Abgeordneten der Linksfraktion geben Tariferhöhungen ohne Einschränkungen an jede/jeden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Von dieser Regel sind nur anderweitige Erhöhungen der Mitarbeiterpauschale ausgenommen.

 

Berlin, 18.12.2014