Abgeordnete aller Fraktionen wollen Arzneimitteltests an Demenzerkrankten gemeinsam stoppen

Anlässlich eines fraktionsübergreifenden Vorschlags zur Abstimmung der gruppennützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen erklären die Antragsstellerinnen und Antragssteller:

Anlässlich eines fraktionsübergreifenden Vorschlags zur Abstimmung der gruppennützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen erklären die Antragsstellerinnen und Antragssteller:

„Es ist uns gelungen einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zu formulieren, der auf die Beibehaltung der bestehenden Rechtslage abzielt. Nun werben wir mit Nachdruck um Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Fraktionen, damit auch zukünftig eine Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nur erlaubt wird, wenn die Betroffenen einen individuellen medizinischen Vorteil von ihrer Teilnahme haben. Mit unserem Änderungsantrag erhalten wir die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland für Studien an Nichteinwilligungsfähigen gibt. Diese Variante schafft Rechtssicherheit, ist ein Gewinn für die Patientensicherheit und entspricht den Forderungen von Behindertenverbänden, Patientenorganisationen, Mitgliedern der Ethikkommission und den Kirchen. Bereits 2013 hatte sich der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen dafür ausgesprochen, das bestehende Schutzniveau für die besonders vulnerable Personengruppe der Nichteinwilligungsfähigen, z. B. Demenzerkrankte, zu erhalten. Diese ethischen Grundsätze für die Forschung am Menschen dürfen deshalb auch in Zukunft nicht infrage gestellt werden.“