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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2006 die zum 1. Januar 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte ersetzen (§ 291a SGB V). Die Einführung verzögerte sich jedoch vor allem aufgrund massiver Umsetzungsprobleme, die sich in verschiedenen Pilotprojekten gezeigt haben. Auf Druck des Gesundheitsministeriums wird die Karte nun jedoch an 10 Prozent der Versicherten eingeführt, egal wie ausgereift die dazugehörigen Anwendungen noch sind.

Fehlerhafte Krankenhausabrechnungen

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/5646

Immer wieder tauchen Meldungen über Fehlerhafte Krankenhausabrechnungen auf. Dabei ist die Rede von Summen bis zu 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, die durch Falschabrechnungen zuviel an die Krankenhäsuer gezahlt werden und i.d.R. wieder zurückgezahlt werden müssen. Die Einschätzungen der Krankenkassen und der Krankenhäuser über Umfang und Ursachen gehen weit auseinander. Die Kleine Anfrage soll Licht in diese Angelegenheit bringen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach § 24 und § 41 des SGB V sind 2009 wieder zurückgegangen, obwohl der Gesetzgeber diese Maßnahmen 2007 zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erklärt hat und den Rechtsanspruch von Müttern und Vätern auf medizinische Vorsorge und Rehabilitation gesetzlich verankert hat. Wir fragen die BuRerg. nach genauen Zahlen und was für Maßnahmen sie vorzunehmen beabsichtigt.

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