Das Verbot von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe bekommt bei der Bundestagsdebatte zur Sterbebegleitung die meiste Unterstützung

Rede im Bundestag
SuizidassistenzReden

Kathrin Vogler erläutert im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Sterbebegleitung, warum sie zusammen mit Abgeordneten aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen will.

Kathrin Vogler erläutert im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Sterbebegleitung, warum sie zusammen mit Abgeordneten aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen will: Denn selbst ernannte Sterbehelfer, die einzeln oder im Verein gezielt anbieten, Menschen bei der Selbsttötung zu helfen, wollen den Tod optimieren und technisch perfekt zu einer Dienstleistung machen. Diesem zynischen Umgang mit den Ängsten und Nöten von Menschen sowie einem „Facharzt für Lebensbeendigung“ will Kathrin Vogler mit dem Gesetz vorbeugen. 

Rede im Wortlaut

Vielen Dank. ‑ Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, alle bisherigen Rednerinnen und Redner, die die verschiedenen Gesetzentwürfe vorgestellt haben, sind uns in einem einig: Wir alle wollen nicht, dass mit dem Sterbewunsch von Menschen ein Geschäft gemacht wird. Das ist bisher in allen Reden zum Ausdruck gebracht worden. Worin wir uns aber nicht mehr einig sind, ist, wie dies am besten geregelt werden kann.

Man kann es sich in der Frage, wie man mit Menschen umgehen soll, die sich das Leben nehmen wollen, natürlich einfach machen, indem man sagt: Ich glaube, dass das Leben von Gott kommt und der Mensch kein Recht hat, es selbst zu beenden. Deshalb darf auch niemand dabei helfen. - Ich teile diese Vorstellung ausdrücklich nicht. In einer pluralen Gesellschaft wie unserer kann das meines Erachtens auch nicht Grundlage der Gesetzgebung sein. Gerade weil ich nicht an ein Leben nach dem Tod glaube, bin ich der Auffassung, dass jeder Mensch in seiner Einmaligkeit einen besonderen und universellen Wert hat. Jeder Mensch ist sein Leben wert, ganz gleich, ob jung oder alt, arm oder reich, stark oder gebrechlich, mit oder ohne Handicap. Die Aufgabe einer humanistischen Politik muss daher sein, diesen Wert des Menschen auch gegen die Zumutungen einer Leistungs- und Nützlichkeitsgesellschaft wie der unseren zu verteidigen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die selbsternannten Sterbehelfer, die einzeln oder im Verein gezielt Menschen anbieten, ihnen bei der Selbsttötung zu helfen, sind meines Erachtens Ausdruck einer Ideologie, die nur allzu gut in unsere kapitalistische Gesellschaft passt. Sie wollen den Tod optimieren, indem sie ihn effizient und technisch perfekt zu einer jederzeit verfügbaren Dienstleistung machen. Dafür werben sie. Ich halte dies für unmenschlich und zynisch, für ein böses Spiel mit den ganz realen Nöten und Ängsten von Menschen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Unser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Suizid ist geeignet, dieses zynische Geschäftsmodell zu unterbinden, ohne dabei den Suizid selbst oder die Beteiligung daran grundsätzlich oder für bestimmte Personen unter Strafe zu stellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Niemandem wird verboten, Menschen beim Suizid zu unterstützen - außer denjenigen, die dies systematisch und wiederholt, eben geschäftsmäßig, tun. Der Gesetzentwurf unterscheidet hierbei auch nicht zwischen Ärztinnen und Ärzten einerseits und anderen Personen andererseits. Das bedeutet: Auch eine Ärztin könnte in einem Einzelfall einem schwer leidenden Patienten, dem sie anders nicht zu helfen weiß, die Mittel zu seiner Selbsttötung verschaffen, unter Umständen, sofern sie es nicht von vornherein darauf angelegt hat, auch ein zweites Mal. Allerdings dürfte sie diesen Akt nicht zu einem regelmäßigen Bestandteil ihrer Tätigkeit machen. Einen Facharzt für Lebensbeendigung wird es mit diesem Gesetzentwurf nicht geben, und das finde ich auch richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es wird auch nicht in jedem Behandlungszimmer ein Staatsanwalt aufmarschieren und die Gespräche belauschen, die Menschen in existenzieller Not mit ihren Ärztinnen und Ärzten, mit Pflegekräften, Angehörigen, Freundinnen und Freunden führen. Die Vereine könnten selbstverständlich weiter beraten, informieren und aufklären. Auch Nikolaus Schneider könnte nach seinem Gewissen und dem Wunsch seiner Frau weiter handeln. Unser Gesetzentwurf ist also geeignet, die Selbstbestimmung der Menschen und das Recht auf Leben gleichermaßen zu schützen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung machen. Ich verstehe gut, wenn sich Menschen vor dem Verlust der Selbstständigkeit fürchten. Ich kann das nachvollziehen. Als ich vor 18 Jahren meine MS-Diagnose bekam, konnte ich nicht ahnen, dass ich heute hier vor Ihnen stehen kann, dass ich noch laufen kann, dass ich noch sehen kann, dass ich mich anziehen kann und dass ich mein Butterbrot selbst schmieren kann. Ich habe Glück gehabt. Doch es könnte ebenso gut anders sein, und in der Situation würde ich nicht wollen, dass mir die Gesellschaft einerseits ganz einfachen Zugang zum Suizid anbietet, während sie für mich andererseits riesige Hürden errichtet, wenn es darum geht, das Leben mit Leben zu füllen. Das fängt an bei den niedrigen Erwerbsminderungsrenten, geht weiter bei den unzureichenden Leistungen der Pflegekasse und endet noch lange nicht an den Treppenstufen vor meiner Stammkneipe. In der ganzen Debatte habe ich immer wieder gehört, dass ein Leben mit Krankheit, Behinderung oder mit Bedarf an persönlicher Assistenz als unwürdig empfunden wird.

(Volker Kauder (CDU/CSU): Das stimmt so nicht!)

Verzeihung, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Würde hängt doch nicht davon ab, ob man noch allein auf die Toilette gehen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, egal welchen Gesetzentwurf Sie bevorzugen - ich möchte Sie einfach darum bitten, diesen Gedanken mitzunehmen und in der weiteren Debatte zu berücksichtigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)