Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“

Suizidassistenz

Der Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den Kathrin Vogler gemeinsam mit einer Gruppe von Abgeordneten sämtlicher im Bundestag vertretenen Fraktionen erarbeitet hat.

Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den auch Kathrin Vogler (MdB, DIE LINKE) unterstützt, wurde heute vorgestellt.

Dazu Kathrin Vogler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde ein Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gemeinsam als Gruppenantrag von Michael Brand, Kerstin Griese, Harald Terpe, Michael Frieser, Eva Högl, Halina Wawzyniak, Elisabeth Scharfenberg, Claudia Lücking-Michel, Ansgar Heveling und mir vorgestellt.

Wir schlagen die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen d.h. der auf Wiederholung angelegten Förderung zum assistierten Suizid vor. Hierbei berücksichtigen wir das enge Näheverhältnis in Familien, indem wir Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausnehmen.

Wir haben mit Unterstützung sachkundiger Expertinnen und Experten in sorgfältiger Beratung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in moderater Weise das Thema Suizidbeihilfe regelt, ohne auf der einen oder auch der anderen Seite zu weit zu gehen. Unser Gruppenantrag beinhaltet, auch im Gegensatz zu angekündigten Entwürfen anderer Gruppen, weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Wir glauben, damit den Erfordernissen eines ausgewogenen Entwurfs gerecht geworden zu sein.

In Deutschland nehmen Fälle zu, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten. Dadurch droht eine gesellschaftliche „Normalisierung“, ein „Gewöhnungseffekt" an solche geschäfts-mäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen, die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen würden.

Diese Entwicklungen beunruhigen uns. Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen. Solchen nicht notwendig kommerziell orientierten, aber geschäfts-mäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen ist deshalb zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken.

Beigefügt finden Sie unseren Gesetzesentwurf, den wir in den Bundestag zur ersten Lesung Anfang Juli einbringen werden. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler