Gesetzlicher Verpflichtung zur Veröffentlichung von Arzneimittelstudien wird nicht nachgekommen – Bundesbehörden und Ministerium schauen zu
„Obwohl das Gesetz eindeutig vorschreibt, die Ergebnisse bestimmter Arzneimittelstudien zu veröffentlichen, ist auf der entsprechenden Seite des Bundesgesundheitsministeriums bis heute noch kein Eintrag zu finden. Ich finde es skandalös, dass diese Missachtung geltenden Rechts von Bundesregierung und Bundesbehörden unbekümmert hingenommen werden!“ beklagt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Gesundheitsexpertin der LINKEN weiter:
„Ich habe dazu eine Reihe von Fragen an die Bundesregierung gerichtet, warum bislang kein einziger Bericht über Arzneimittelstudien auf der extra eingerichteten Seite des BMG eingestellt ist, und das trotz glasklarer Gesetzeslage.
Die Bundesregierung gibt in ihren Antworten zu, dass pharmazeutische Unternehmer in der Tat spätestens seit Juli 2012 verpflichtet sind, entsprechende Daten zu liefern. Jedoch wiese eine Vielzahl der zur Verfügung gestellten Berichte ‚inhaltliche und formale Fehler auf‘ und die Daten seien auch 2 Jahre nach AMNOG noch derart uneinheitlich, dass die damit befassten Behörden die Daten nicht automatisch verarbeiten könnten. Das hat zur Folge, dass das Gesetz de facto das Gesetz außer Vollzug gesetzt wird.
Der Bundesregierung scheint es noch nicht einmal peinlich zu sein, dass es Bundesbehörden und Industrie derart gemächlich angehen lassen oder die Umsetzung geltenden Rechts gar vorsätzlich verzögern. So ist der gesetzlich vorgeschriebene Termin 1. Juli 2012 längst verstrichen, aber auch die Vertröstungstermine auf der Internetseite http://www.pharmnet-bund.de des BMG sind veraltet und abgelaufen. Noch im Mai 2013 ist dort von ‚Anfang 2013‘ zu lesen, und auf meine Nachfrage hin verlautet das BMG, dass die Ergebnisberichte ‚noch in diesem Jahr für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung stehen‘.
Die versprochene Transparenz für Patientinnen und Patienten, aber auch für die Fachwelt wird so nicht hergestellt. Die Bundesregierung hat vor zwei Jahren erklärt, dass die Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse dienen soll: Insbesondere Ärztinnen und Ärzte, aber auch Patientinnen und Patienten sollen so Näheres über Nutzen und Risiken der Arzneimittel erfahren (siehe Veröffentlichung der Ergebnisse unten).
Schriftliche Fragen von Kathrin Vogler sowie die Antworten des BMG:
