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Medikamententests im Spannungsfeld zwischen Profit und Ethik

Eine Einschätzung von Kathrin Vogler

Der britische Arzt Edward Jenner infizierte 1796 absichtlich einen Jungen mit dem gefährlichen Pockenvirus. Er tat dies um zu beweisen, dass die von ihm entwickelte Impfung den Ausbruch der Krankheit verhindern würde. Aus heutiger Sicht wäre Edward Jenner ein Krimineller, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und verurteilt würde, obwohl der Junge den Test überlebte. Die WHO hat die Pocken 1980 für ausgerottet erklärt – dank der weltweiten Impfungen.

Diese Geschichte soll das ethische Spannungsfeld beleuchten, in dem Medikamentenstudien stattfinden. Heute werden keine Medikamente mehr zugelassen, die nicht in umfangreichen Studien erprobt und überprüft wurden. An diesen  Studien nehmen sowohl gesunde als auch erkrankte Personen teil, erstere meist gegen Geld, letztere oft auch in der Hoffnung auf eine bessere Therapie.

Inzwischen gibt es zum Glück für Arzneimittelstudien hohe ethische und wissenschaftliche Standards. Die Studien müssen nach der Stellungnahme einer Ethikkommission von den Behörden genehmigt werden. Die Patientinnen und Patienten, die daran teilnehmen, müssen umfassend aufgeklärt werden, auch über mögliche Risiken. Und falls jemand zu Schaden kommt, dann muss diese Person entschädigt werden. Diese Standards sind auch heute nicht in allen Ländern gleich und sie verändern sich auch. So hat zum Beispiel 2012 die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf vorgelegt, mit dem die in Deutschland geltenden Schutzstandards für Arzneimittelstudien deutlich gesenkt werden sollten, vor allem was die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen und Kindern angeht. Dagegen hat der Bundestag mit einem einstimmigen Beschluss am 31. Januar deutlich Stellung bezogen.

Nun kommt der SPIEGEL, das Blatt für die gepflegte Meinungsmache, mit einem Skandalbericht heraus, der für große Betroffenheit sorgt. Nach Informationen aus unveröffentlichten Akten der Stasi, des Instituts für Arzneimittelwesens und des DDR-Gesundheitsministeriums sollen westliche Pharmafirmen in der DDR in großem Stil Medikamentenstudien durchgeführt haben, bei denen Patientinnen und Patienten nicht angemessen aufgeklärt wurden. Der SPIEGEL schreibt von über 50.000 Betroffenen, die an insgesamt 600 Studien in mehr als 50 DDR-Kliniken teilgenommen haben.

Bislang gingen Historiker von einer sehr viel geringeren Zahl aus und es gab nur wenig Hinweise, dass bei den Versuchen gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die rechtlichen Standards waren in der DDR in den achtziger Jahren übrigens durchaus nicht schwächer als im Westen. Während im Westen Medikamentenstudien den Behörden nur angezeigt werden mussten, waren sie in der DDR bereits genehmigungspflichtig und mussten durch eine Gutachterkommission bewertet werden. Ethikkommissionen, wie es sie heute gibt, waren damals auch im Westen noch unbekannt. Aber die Aufklärungspflichten waren dieselben.

Der SPIEGEL–Bericht verschweigt dies allerdings. Er stellt die Studien in der DDR generell unter den Verdacht des Missbrauchs, was so nicht zu halten ist.  Dass westdeutsche Pharmafirmen gegen harte D-Mark Medikamentenstudien in der DDR durchführen ließen, ist an und für sich noch kein Skandal. Heute führen Pharmakonzerne in großem Stil Studien in Brasilien, in Indien oder in Osteuropa durch. Dort sparen sie nicht nur Geld, sondern finden teilweise auch eine unkritischere Öffentlichkeit und weniger aufmerksame Behörden vor. Diese Tests sind jedenfalls dann ausgesprochen fragwürdig, wenn sie vor allem der Entwicklung von teuren Medikamenten für den westeuropäischen und nordamerikanischen Markt dienen, wenn also die Bevölkerung, an der getestet wird, gar nicht von den Ergebnissen profitieren würde.

Vor diesem Hintergrund muss man auch die Studien westdeutscher Unternehmen in der DDR äußerst kritisch betrachten. Ging es dabei denn darum, den Patientinnen und Patienten in der DDR Zugang zu Medikamenten zu verschaffen, die nur gegen teure Devisen zu haben waren? Oder wurden die Menschen doch eher zu Testobjekten für ein Produkt gemacht, das mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrem Land niemals flächendeckend eingeführt werden würde?

Die bisherigen Forschungen von Medizinhistorikern beziffern die Zahl der Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer in der DDR auf 3-5000. Dass der SPIEGEL-Bericht nun die Zahl der Betroffenen um den Faktor zehn gesteigert hat, lässt Fragen offen, die dringend geklärt werden müssen. Gibt es tatsächlich in den Akten von Kliniken, des ehemaligen DDR-Gesundheitsministeriums oder in denen der Stasi-Unterlagenbehörde Hinweise darauf, dass sich die Pharmakonzerne von den DDR-Behörden Genehmigungen für solche Tests massenhaft erkauft haben? Jeder Mensch, der ohne sein Wissen zur Versuchsperson gemacht wurde, hat ein Recht darauf, das zu erfahren. Deswegen müssen diese Akten vollständig offengelegt werden. Wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, hat ein Recht auf Entschädigung durch die Auftraggeber der Studien oder im Fall von staatlich organisierten Rechtsverstößen durch den Staat.

Und welche Rolle haben die Aufsichtsbehörden in der Bundesrepublik gespielt? Warum hat das Bundesgesundheitsamt solche Studien anerkannt? Auch das gehört zu einer umfassenden Aufklärung. Als LINKE werden wir nicht locker lassen, bis all diese Fragen geklärt und alle möglichen Opfer bzw. ihre Angehörigen entschädigt sind.

Denjenigen allerdings, die meinen man könne mit dieses Thema als Abrechnung mit der DDR und damit als Wahlkampfmunition gegen DIE LINKE benutzen, denen möchte ich doch noch eine andere SPIEGEL-Ausgabe zur Lektüre empfehlen, nämlich die vom 11.9. 1978. Unter dem Titel „Experiment gelungen, Patient tot“  heißt es: „Mit Millionenaufwand läßt die westdeutsche Pharma-Industrie, exportstärkste der Welt, an Patienten neue Medikamente ausprobieren - zuweilen mit tödlichem Ausgang und oft ohne Nutzen für die Arzneimittel-Sicherheit. Die Versuchspersonen sind über die Risiken der Tests, die Kranke noch kranker machen können, nur selten vollständig informiert; Forschungsberichte lesen sich oft, als hätten Frankensteins Schüler sie verfaßt.“ Unethische und zweifelhafte medizinische Studien – die gab es überall auf der Welt und auch in Westdeutschland.

Und heute fragen sich viele Menschen mit gewisser Berechtigung, ob nicht die „Schweinegrippe“-Impfkampagne 2010 mit einem quecksilberhaltigen Zusatzstoff eigentlich etwas anderes war als ein äußerst zweifelhafter Menschenversuch, bei dem die Pharmafirmen auch noch vertraglich von jeglicher Haftung im Schadensfall freigestellt wurden.

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