Mythos widerlegt: Angebot professioneller Suizidbeihilfe wirkt keineswegs als Suizidprävention

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Ein Mythos wurde von Expertinnen und Experten deutlich widerlegt: Das Angebot professioneller Suizidbeihilfe wirkt keineswegs als Suizidprävention, sondern erhöht im Gegenteil die Suizidrate.“ fasst Kathrin Vogler, Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids, Expertenaussagen aus der gestrigen Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie aus einer Veranstaltung des Malteser Hilfsdienstes am heutigen Morgen zusammen. Vogler weiter:

„Ein Mythos wurde von Expertinnen und Experten deutlich widerlegt: Das Angebot professioneller Suizidbeihilfe wirkt keineswegs als Suizidprävention, sondern erhöht im Gegenteil die Suizidrate.“ fasst Kathrin Vogler, Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids, Expertenaussagen aus der gestrigen Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie aus einer Veranstaltung des Malteser Hilfsdienstes am heutigen Morgen zusammen. Vogler weiter:

„Unter allen Fachleuten ist unbestritten, dass der einfache Zugang zu Suizidmitteln die Zahl der Selbsttötungen erhöht. Suizid, so berichtete Dr. Stephan Sahm, Onkologe und Palliativmediziner aus Frankfurt am Main am Donnerstag, sei ansteckend. Eine Normalisierung führe deswegen zu einem Anstieg, wie im US-Staat Oregon erkennbar sei. Frau Kurzke, Leiterin eines ambulanten Hospizdienstes in Berlin, musste berichten, dass schon die Diskussion über die vorliegenden Gesetzentwürfe im Bundestag dazu geführt habe, dass die Nachfragen nach organisierten Suizidmöglichkeiten rasant angestiegen sei. Die Hälfte dieser Anfragen sei übrigens nicht von den Kranken selbst gekommen, sondern von deren Angehörigen. Am Mittwoch erklärte der Sachverständige des Nationalen Forums für Suizidprävention, Prof. Schmidtke, dass in allen Staaten, in denen der assistierte Suizid legalisiert worden ist, die Zahl der Selbsttötungen insgesamt angestiegen ist.

Als Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids erwarte ich, dass der Bundestag diese Ergebnisse der Suizidforschung zur Kenntnis nimmt. Das strafrechtliche Verbot wissentlicher und willentlicher Angebote zur Verschaffung von Suizidmitteln kann und wird Leben retten. Es ist auch geeignet, die Selbstbestimmung zu schützen, denn es kriminalisiert nicht die letzte Hilfe, die im Einzelfall, nach einer Gewissensentscheidung und ohne Eigennutz gewährt wird."

Deswegen wirbt Vogler noch bis zur Abstimmung am 6.11. bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestags um Zustimmung für den Gesetzentwurf der Gruppe "Brand, Griese, Vogler, Terpe u.a."