Organspende: Ein besseres Transplantationsgesetz ist nötig, eine Widerspruchsregelung nicht!

„In welchem Maß die Anzahl der Organspenden schnell gesteigert werden kann, zeigen die jüngsten Zahlen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO)“, erklärt Kathrin Vogler, MdB in der Fraktion DIE LINKE und Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative zur Organspende anlässlich der heutigen 1. Lesung der Novelle zum Transplantationsgesetz.

Kathrin Vogler betont: „Nachdem lange Zeit die Zahl an Organspendern gesunken ist, stieg diese im letzten Jahr um 20 Prozent an. Dieser Zuwachs reicht jedoch noch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Leider wurden bislang nur 8,2 Prozent der nach ihrem Tode in Frage kommenden Organspender überhaupt an die DSO gemeldet. Das beweist, dass es weitere Potentiale gibt, die bislang ungenutzt sind. Fraktionsübergreifend fordern wir zunächst jenseits der Frage, ob die Entscheidungslösung beibehalten oder in einer weiteren Novelle die Widerspruchsregelung ein-geführt wird, dass alle Prozesse optimiert werden.“

Kathrin Vogler fährt fort: „Den Stein der Weisen hat Minister Jens Spahn mit seiner ersten Novelle noch nicht gefunden, aber die Richtung stimmt: Transplantationsbeauftragte müssen gestärkt werden. Ferner muss eine Sensibilisierung für die Organspende erfolgen sowie die Erkennung, Diagnose und Meldung möglicher Organspender bestmöglich organisiert werden. Ganz wichtig ist uns, dass ein zentrales staatliches Register eingeführt wird, mit dem die Entnahmekrankenhäuser rasch abfragen können, ob der Verstorbene seine Spendenbereitschaft erklärt hat.“

Kathrin Vogler mahnt: „Bereits die vorherige Novelle des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 hätte zu mehr Organspenden führen müssen. Das hat aber viel zu lange gedauert, weil einige Bundesländer die Änderungen erst fünf bzw. sechs Jahre später umgesetzt haben. Dass es 2018 in jedem Monat mehr Organspender gab, belegt, dass dieser Anstieg nicht durch die erst im Sommer von Jens Spahn angestoßene Debatte initiiert wurde. Vielmehr scheint es, dass die 2012 Gesetz gewordenen Verbesserungen erst jetzt wirken, nachdem die Bundesländer teilweise nach langer Verzögerung ihre Hausaufgaben gemacht haben.“

Kathrin Vogler abschließend: „Alle mit der Organspende zusammenhängenden Prozesse in den Entnahmekrankenhäusern und die Kostenerstattung zu verbessern, ist breiter Konsens im Bundestag. Die ethisch sensible und rechtlich heikle Frage der Widerspruchsregelung hingegen muss dann nicht weiter verfolgt werden. Daher appelliere ich an Gesundheitsminister Jens Spahn, den Gesetzgebungsprozess nicht mit dieser Streitfrage zu belasten, sondern diesen Konsens zu nutzen, um schnell und dauerhaft Sterbenskranke mit Organen zu versorgen.“