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Rückblick auf den gesundheitspolitischen Endspurt dieser Wahlperiode

eine Zusammenfassung

In den letzten Sitzungswochen dieses Bundestags wurden noch drei Gesetzentwürfe im Gesundheitsausschuss heiß debattiert, mit diversen Änderungen und Ergänzungen versehen und dann verabschiedet. Nur ein Teil davon wird aber auch umgesetzt, ein Drittel davon wird im Bundesrat scheitern, zu Recht.

  • Das Arzneimittelgesetz wird auf Wunsch der Pharmaindustrie und nach deren Formulierungsvorschlägen geändert. Die gesetzlich Versicherten dürfen die immensen Mehrkosten mit ihren Beiträgen bezahlen. Kathrin Vogler und DIE LINKE protestierten lautstark, aber Schwarz-Gelb drückte dieses Gesetz dennoch durch.
  • Auch beim teilweisen Schuldenerlass für säumige Beitragszahler patzte Schwarz-Gelb: Wer sich seit Jahren gesetzeswidrig verhalten haben, bekommt Schulden in Höhe von 20.000 Euro erlassen, für andere gesetzlich Versicherte wird nur der sagenhafte Zinssatz von 5 Prozent im Monat abgesenkt. Und für Privatversicherte mit Beitragsschulden wird ein Notlagentarif geschaffen, der nur Anspruch auf Akutbehandlungen, bei Schmerzen und auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt. Die Rückkehr in einen vollen Versicherungsschutz ist fast unmöglich, da hier keine so genannten Altersrückstellungen gebildet werden. So würden die regulären Prämien mit dem Alter unbezahlbar. Gerecht geht anders! In ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag erläutert Kathrin Vogler die Kritik der LINKEN.
  • Mit dem gleichen Gesetz wurde auch bei der Krankenhausfinanzierung nachgesteuert, jedoch ohne Sinn und Verstand: Erst 2010 wurde das Budget für die Krankenhäuser um rund 1,4 Milliarden Euro gekürzt, jetzt sollen sie 1,1 Milliarden Euro davon wieder zurückbekommen und so den real existierenden Pflegenotstand beheben. Es ging wohl mehr um ein kleines Wahlgeschenk an die Krankenhausbetreiber, zu denen auch die börsennotierten Klinikkonzerne gehören, als um eine wirkliche Hilfe für notleidende kommunale Krankenhäuser oder um das Pflegepersonal.
  • Es gab auch einen Sachverhalt, der zwischen allen Fraktion einvernehmlich ausgehandelt und ebenfalls mit dem Gesetz zur Entlastung säumiger Beitragsschuldner verabschiedet wurde: Als ersten Schritt zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Organspende wird die Manipulation von Patientendaten mit der Absicht, die Warteliste zu beeinflussen, künftig auf jeden Fall strafbar.
  • DIE LINKE hatte dem Bundestag schon vor einem halben Jahr einen Antrag mit praktikablen Vorschlägen vorgelegt, um Transparenz und öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende herzustellen. Nach der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am 24. Juni 2013 wurde er aber von der CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt, die trotz der skandalösen Vorkommnisse im Transplantationssystem möglichst alles beim Alten belassen wollen.
  • Zum Abschluss war sich die Koalition von CDU/CSU und FDP nicht zu schade, einen völlig untauglichen Gesetzentwurf durch das Parlament zu drücken, der nur zum Ausdruck brachte, dass in den Reihen von Schwarz-Gelb keinerlei modernes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung existiert. Es scheint sich noch nicht bis zu ihnen herumgesprochen zu haben, dass die soziale Lage einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit hat und dass Gesundheitsförderung und Prävention einen Beitrag dazu leisten können, die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern. Die Mehrheit der Bundesländer hat angekündigt, dass dieses Gesetz darum in der Länderkammer scheitern und nicht umgesetzt wird.
  • Und weil die Länder schon angekündigt hatten, dass das Präventionsgesetz durch die Länderkammer gestoppt wird, konnten Bundesgesundheitsminister Bahr und die FDP gefahrlos ein paar Regelungen zur Bekämpfung ärztlicher Korruption an dieses Gesetz anhängen - ohne Angst haben zu müssen, die Ärzteschaft ernsthaft zu verärgern. Denn wenn das gesamte Gesetz von den Ländern abgelehnt wird, dann treten auch die daran angehängten Änderungsanträge nicht in Kraft. Davon abgesehen: In einer Sachverständigenanhörung  des Gesundheitsausschusses am 15. Mai wurde mächtig Kritik an dem unzureichenden Gesetzesvorhaben geäußert. Wirklicher Wille zur Korruptionsbekämpfung sieht anders aus. DIE LINKE hatte eigene Vorschläge eingebracht.
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