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Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden nach dem Urteil des Bundessozialgerichts

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4709

Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt. Die Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden widerspricht dem Recht auf Sicherung des verfassungsmäßigen Existenzminimums. Was dieses Urteil nun konkret für die Betroffenen bedeutet, fragt diese Kleine Anfrage ab.

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