Interfraktioneller Gesetzesentwurf zur Stärkung der Organspendebereitschaft

2018 wurden exakt 3.113 Organe von Verstorbenen entnommen, während ca. 9.400 Menschen auf ein Spenderorgan warten. Damit ist offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht. Durch einen Gesetzesentwurf, mit dem die sog. Widerspruchsregelung eingeführt werden soll, wollen Jens Spahn und Karl Lauterbach das Problem lösen, was aber mit diesem Vorschlag nicht gelingen wird.

 

Daher hat sich eine breite interfraktionelle Initiative von CDU/CSU bis DIE LINKE gebildet, die einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeitet hat und der von mir und fast 200 weiteren Abgeordneten am 26. Juni 2019 in den Bundestag eingebracht wurde. Mit diesem Gesetz würde die bestehende Entscheidungslösung in vielerlei Hinsicht optimiert werden.

 

Unten der interfraktionelle Gesetzesentwurf als PDF-Dokument zum Download:

 

 

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