Verpflichtendes Register zur Veröffentlichung von klinischen Studien

Kleine Anfrage – Drucksache 17/163

Während in den USA seit 2008 alle Ergebnisse klinischer Studien zu registrieren und im Internet zu veröffentlichen sind, gelten diese Ergebnisse in Europa als Betriebsgeheimnis der Pharmafirmen. Sie müssen zwar registriert, aber weder veröffentlicht noch verpflichtend den Selbstverwaltungsgremien des Gesundheitswesens offen gelegt werden. Die KA fragt nach der Position der Bundesregierung zu einer Veröffentlichungspflicht, die für ÄrztInnen, PatientIjnnen und die Forschung sinnvoll wäre.

Für diese Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache 17/349 vor. Antwort lesen (PDF)