Weitere Verzögerungen bei der Rezeptfreiheit für die „Pille danach“ sind nicht hinnehmbar

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Die Antwort der Staatssekretärin auf meine schriftliche Frage zur Umsetzung der Rezeptfreiheit für die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristal ist nicht ganz zufriedenstellend. Denn es ist tragisch, wenn Frauen in Notlagen weiterhin gezwungen werden, zunächst zum Arzt und dann erst in die Apotheke zu gehen, um die „Pille danach“ zu erhalten, nur weil die Bundesregierung aus ideologischem Starrsinn heraus zu lange untätig blieb.“

„Die Antwort der Staatssekretärin auf meine schriftliche Frage zur Umsetzung der Rezeptfreiheit für die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristal ist nicht ganz zufriedenstellend. Denn es ist tragisch, wenn Frauen in Notlagen weiterhin gezwungen werden, zunächst zum Arzt und dann erst in die Apotheke zu gehen, um die „Pille danach“ zu erhalten, nur weil die Bundesregierung aus ideologischem Starrsinn heraus zu lange untätig blieb.“ beklagt Kathrin Vogler, Sprecherin für Arznei­mittelpolitik und Patientenrechte bei der Linksfraktion im Bundestag. Vogler weiter:

„Zwar ist es verständlich, dass die Bundesregierung darauf abzielt, die beiden Präparate ellaOne und PiDaNa gleichzeitig von der Rezeptpflicht freizustellen. Sonst würde in der Apotheke das teurere Präparat bereits ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden, während für das preiswertere Notfallverhütungsmittel, für das es weit mehr Studien gibt, nach wie vor ein Rezept verlangt werden müsste.

Nicht verständlich ist für mich hingegen, dass die Bundesregierung so tut, als wäre die EU-Entscheidung zur Rezeptfreiheit von ellaOne überraschend vom Himmel gefallen. Denn seit einem Jahr lagen die Anträge der LINKEN vor, und auch die Entscheidungen der europäischen Arzneimittelagentur und der EU-Kommission waren vorhersehbar.

Hinzu kommt, dass das Problem mit der Kostenerstattung für junge Frauen in der geplanten Änderung der Verschreibungsverordnung zwar angesprochen wird, aber noch nicht gelöst ist. Ob und wie die Werbung für die zukünftig rezeptfreien Notfallverhütungsmittel begrenzt werden kann, auch dazu hat sich die Bundesregierung bislang noch nicht geäußert.“