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Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Daten mit den USA

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.18/04920 - Im Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität ist der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten mit den USA festgelegt. Allerdings seien der Abruf von daktyloskopischen Daten und die Verarbeitung von DNA-Profilen noch nicht im Wirkbetrieb. Auch die "Entwicklung und Installation" der notwendigen Software dauere an. Ein Ende "technischer und fachlicher Tests" war für Mitte 2014 angekündigt. 

Im Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität ist der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten mit den USA festgelegt. Allerdings seien der Abruf von daktyloskopischen Daten und die Verarbeitung von DNA-Profilen noch nicht im Wirkbetrieb. Auch die "Entwicklung und Installation" der notwendigen Software dauere an. Ein Ende "technischer und fachlicher Tests" war für Mitte 2014 angekündigt. 

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/05063 vor.

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