BVerfG-Urteil stärkt Rechte des Bundestags
Die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler (DIE LINKE.) erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich in Karlsruhe gegen ESM und Fiskalpakt geklagt. Meine Befürchtung, dass diese Verträge gerade nicht zu einer Überwindung der Krise führen, sondern den Eurostaaten jede Möglichkeit nehmen, durch Zukunftsinvestitionen aus der Krise zu kommen, bleibt bestehen. Zu begrüßen ist, dass das Verfassungsgericht der Bundesregierung Auflagen zur Ausgestaltung dieser völkerrechtlichen Verträge gemacht hat, die die umfassende Beteiligung des Bundestages und eine völkerrechtlich verbindliche Haftungsobergrenze von 190 Mrd. Euro sowie die Möglichkeit zum Ausstieg aus den Verträgen vorsehen.
Jetzt wird es umso mehr darauf ankommen, die Einnahmenseite der Staaten zu erhöhen, damit sie ihre Verpflichtungen überhaupt erfüllen können.
Deswegen setze ich mich gemeinsam mit dem Bündnis ‚umfairteilen‘ für eine bessere Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen ein. Für die Bewältigung der Krise müssen gerade auch diejenigen einstehen, die an Kapitalgeschäften zulasten der öffentlichen Haushalte kräftig verdient haben.“
