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Statement zur Straffreiheit von Steuerbetrug

für die Westfälischen Nachrichten

"Ein Bankräuber, der das gestohlene Geld nach einem Jahr zurück bringt und sich den Behörden stellt, wird als Bankräuber vor Gericht gestellt. Seine tätige Reue wird bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt, aber straffrei wird er nicht ausgehen.

Ein Steuerbetrüger, der vielleicht noch höheren finanziellen Schaden anrichtet, kann sich aber durch Selbstanzeige und Nachzahlung der Strafverfolgung entziehen.

Wann zeigt sich ein Steuerhinterzieher selbst an? Doch meist nur dann, wenn er befürchten muss, dass man ihm ohnehin auf die Schliche kommen wird. Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist kein Kavaliersdelikt, denn damit werden die Allgemeinheit und alle ehrlichen Steuerzahler geschädigt. Deswegen sollten diese Straftaten auch wie alle anderen Straftaten behandelt und bestraft werden."

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