Anerkennungspraxis ... im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/12352

Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Die Antwort auf die Kleine Anfrage soll Auskunft über die Anerkennungspraxis des BAFzA im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten geben.