Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe stellen

ANTRAG – Drucksache Nr. 17/11698

Angriffskriege gehören - egal in welcher Form - bestraft. Der bisherige Paragraph 80 StGB erweist sich als unzureichend. Er bietet zu viele Schlupflöcher. DIE LINKE fordert eine "wasserdichte" Formulierung des Paragraphen 80 StGB, womit auch endlich der Verfassungsauftrag gemäß Artikel 26 umgesetzt werden würde.