Integration von schweren Drohnen in den allgemeinen zivilen Luftraum

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/11978

Die EU-Kommission will den zivilen Luftraum der EU-Mitgliedstaaten ab 2016 für Drohnen ab einem Abfluggewicht von 150 Kg öffnen. Diese könnte von Polizeibehörden oder Grenztruppen genutzt werden. Damit will die Kommission der europäischen Industrie Wettbewerbsvorteile verschaffen, da es sich bei der Produktion von Drohnen um den am dynamischsten wachsenden Sektor der Luftfahrtindustrie handele. Die Fragesteller/innen kritisieren, dass der Vorstoß vornehmlich der Rüstungsindustrie nützt.