Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/12969

Bei Baumaßnahmen auf den ihr zur Nutzung überlassenen Liegenschaften haben die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte lediglich zwischen fünf und sieben Prozent der Ausführungskosten als Baunebenkosten zu tragen. Die tatsächliche Höhe der Baunebenkosten bewegt sich jedoch zwischen 15 und 20 Prozent der Ausführungskosten. Durch diese Deckungslücke wird der Bundeshaushalt belastet. Hierzu soll die Bundesregierung Auskunft geben.