Was hat Deutschland mit Nordkorea gemeinsam

Eine Einschätzung von Kathrin Vogler

Zu den nuklearen Kriegsdrohungen des nordkoreanischen Staatschefs Kim Jong Un meint Kathrin Vogler: „Die Drohung mit Atomwaffeneinsatz ist auf jeden Fall ein Verbrechen, egal ob er diese Drohung wahrmachen kann oder nicht.“ Bereits im Jahr 1996 hat der Internationale Gerichtshof festgestellt: Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen das internationale Kriegsvölkerrecht und gegen die Prinzipien der Menschenrechte.

Es gibt also keine Rechtfertigung dafür, egal wie viele Manöver die USA und Südkorea vor den Küsten abhalten. Aber: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Die aktuell gültige NATO-Strategie sieht den Ersteinsatz von Atomwaffen ausdrücklich vor. Das bedeutet, dass dieses Militärbündnis unter Führung der USA ganz offen erklärt, sich völker- und menschenrechtswidrig verhalten zu wollen. Da zeugt es zumindest von einer gewissen Chuzpe, dass sich RegierungsvertreterInnen von NATO-Ländern nun lautstark über Kim Jong Un empören.

Was wir damit zu tun haben? Die Bundesrepublik Deutschland ist als NATO-Mitglied nicht weniger verantwortlich als die USA. Denn die NATO arbeitet, was kaum jemand weiß, nach dem Konsensprinzip. Jeder einzelne Mitgliedsstaat hätte durch sein Veto den Beschluss einer solchen völker- und menschenrechtswidrigen Strategie verhindern können. Auch unsere Bundesregierung. Das hat sie aber nicht getan und so hat sie jedes Recht verwirkt, sich gegenüber anderen Staaten, die mit Atomwaffen drohen, als Mahner aufzuspielen.

Im Atomwaffensperrvertrag von 1968 verpflichten sich die damaligen Atomwaffenmächte China, Russland (UdSSR), Großbritannien, Frankreich und die USA in Artikel VI, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“. Die redlichen Absichten in aller Ehre, bislang haben keine ernsthaften, geschweige denn erfolgreichen Verhandlungen dieser Fünf zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale stattgefunden.

Vielmehr hat die NATO eine Lösung gefunden, die Verfügungsgewalt über Atomwaffen auch an solche Mitgliedsstaaten weiterzugeben, die sich mit dem Atomwaffensperrvertrag verpflichtet haben, selbst keine zu besitzen: die „nukleare Teilhabe“. Dadurch hält auch die Bundeswehr nun Flugzeuge bereit, die in der Lage sind, Atomraketen abzufeuern. Gelagert werden diese im Fliegerhorst Büchel.

Es wäre gut, wenn die Bundesregierung sich an dieser Stelle ehrlich machte: Das bedeutet: raus aus der nuklearen Teilhabe und die Atomwaffen weg aus Deutschland. Eine Alternative wäre, den Atomwaffensperrvertrag kündigen, wie das Nordkorea getan hat. Für die erste Variante werden im August wieder zahlreiche Aktionen in Büchel geplant. Informationen gibt es dazu auf der website von „Atomwaffenfrei Jetzt!“ Dort findet man auch weitere Materialien und Aktionsideen. Informieren, weitererzählen und mitmachen!