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Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach das Bundesgesundheitsministeriumes zwar begrüßen würde, wenn deutsche Pharmafirmen und der Großhandel dem Ersuchen aus den USA zur Lieferungdes für die Todesspritze benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium nicht nachkommen, es aber in seinem Geschäftsbereich keine rechtlichen Möglichkeiten zur Erteilungeines Ausfuhrverbots sieht?

Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach ein Ausfuhrverbot über entsprechende Regelungen im Außenhandelsgesetz möglich sei, das in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums falle, und welche weiteren rechtlichen und verbindlichen Schritte jenseits des bloßen Appells des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, erwägt die Bundesregierung – gegebenenfalls unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums –, um eine Lieferung des für die Todesspritzen in den USA benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium zu verhindern?

Zum selben Thema stellte Kathrin Vogler eine schriftliche Frage. Den Wortlaut der Frage und Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Daniel Bahr lesen Sie hier.

Die Bundesregierung lässt in der Beantwortung der Großen Anfrage erkennen, dass die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs keine Priorität besitzt. Es steht zu befürchten, dass eine Umsetzung entweder gar nicht oder nur als Schmalspurvariante erfolgen wird. In dem Zusammenhang lässt die Bundesregierung erkennen, dass die Pflegeversicherung weiterhin Teilkaskofinanzierung und damit ein Kostensparmodell bleibt. Familien und insbesondere Frauen sollen weiter »kostengünstig« die Pflege übernehmen.

Entschließungsantrag zu der Beratung der Großen Anfrage "Gesundheitliche Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung"

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG – DRUCKSACHE NR. 17/4556

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort wieder einmal, dass Armut und Gesundheit eng miteinander verknüpft sind. Unsere Forderung, die Zuzahlungen inkl. der Praxisgebühr abzuschaffen, folgt dem Gedanken, dass pauschale, einkommensunabhängige Zahlungen die gesundheitliche Ungleichheit erhöhen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bewirkt ebenfalls eine regressive Belastung, da sich Gutverdienende aus der Solidarität verabschieden können. Die BBG ist daher deutlich zu erhöhen.

Es gibt 500000 bis 800000 Krankenhausinfektionen pro Jahr in Deutschland. Etwa 20000 bis 40000 enden tödlich. Viele sind durch das Einhalten von einfachen und bekannten Hygienemaßnahmen vermeidbar. Dieser Antrag enthält einen Forderungskatalog, um dieses Ziel zu erreichen.

Union und FDP wollen die soziale Pflegeversicherung zerschlagen. Eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung soll verpflichtend eingeführt werden. Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind nicht zu erwarten. Doch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist überfällig. Ziel muss ein Paradigmenwechsel für eine selbstbestimmte und ganzheitliche Pflege sein. Mit der solidarischen BürgerInnenversicherung könnte der finanzielle Spielraum geschaffen werden.

Inhalte von Gesetzen und Verordnungen an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen messen

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4314

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht. Zu den Verpflichtungen gehört, Gesetze und Verordnungen an deren Inhalt zu messen und die Einbeziehung der Betroffenen zu gewährleisten. Da CDU/CSU und FDP sich dazu auch im Koalitionsvertrag verpflichteten und nach der GGO auch der Bundesbehindertenbeauftragte in alle Gesetzesvorhaben einzubeziehen ist, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, wird die Umsetzung seit Beginn der 17. WP hinterfragt.

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