Nach Druck der LINKEN: Bundesgesundheitsminister Gröhe gibt bei „Pille danach“ endlich nach
Dass Frauen und Mädchen in Notlagen bald nicht mehr erst zum Arzt gehen müssen, um sich die „Pille danach“ verschreiben zu lassen, ist nicht zuletzt Kathrin Vogler und der LINKEN, den Zehntausenden, die die Petition unterstützt haben, und der EU-Kommission zu verdanken.
Im letzten Jahr hat DIE LINKE dem Bundestag drei Anträge vorgelegt, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen, doch ein Jahr lang blockierten CDU/CSU und SPD die Abstimmung darüber. Dabei ist die PiDaNa® (Wirkstoff Levonorgstrel) in den allermeisten EU-Ländern schon lange rezeptfrei in der Apotheke zu erhalten. Denn zunächst zum Arzt, auch nachts oder am Wochenende, und danach erst zur Apotheke, das kann in einer Notlage schon mal zu kompliziert sein und viel zu lange dauern.
Im November 2014 hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur empfohlen, auch das Notlagenverhütungsmittel ellaOne® rezeptfrei zu stellen. Wie abzusehen folgte die EU-Kommission am 7. Januar 2015 dieser Empfehlung. Nun wurde der Druck auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch größer. Was aber nicht bedeutet, dass hier von alleine Tätigkeiten aufgenommen wurden.
Wenige Tage vor der Entscheidung der EU-Kommission, am 5. Januar 2015, gab die zuständige Staatssekretärin im BMG zu, noch keinerlei Vorbereitungen für den Fall getroffen zu haben, dass ellaOne® europaweit rezeptfrei würde. In einer kleinen Anfrage wollten Kathrin Vogler und weitere linke Abgeordnete wissen, ob sich die Bundesregierung an eine Entscheidung der EU-Kommission gebunden fühlen würde und welche Vorkehrungen getroffen sind, damit durch eine Aufhebung der Rezeptpflicht keine unerwünschten Folgen bei Kostenerstattung, Beratungsqualität und Werbung entstehen, da bekanntlich für rezeptfreie Arzneimittel andere Regeln gelten.
Eine klare Antwort, ob sie der EU-Kommission folgen wolle, wollte die Bundesregierung jedoch nicht geben und behielt sich ein Hintertürchen offen, da speziell für Verhütungsmittel nationale Sonderwege beibehalten werden können. Zudem gestand die Staatssekretärin ein, dass die Bundesregierung noch keine Pläne hatte, wie insbesondere junge und sozial benachteiligte Frauen die Kosten für das Notfallpräparat weiterhin erstattet bekommen können. Ebenfalls habe sie keine konkreten Überlegungen angestellt, wie verhindert werden soll, dass die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ zu einer unerwünschten Ausweitung der Werbung führen könnte. Und genauso wenig hatte es bis dahin Gespräche darüber gegeben, wie die Beratungsqualität nach Entlassung aus der Rezeptpflicht gesichert werden sollte. 12 Monate, nachdem die Anträge der LINKEN vorgelegt wurden, und 6 Wochen nach der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur also noch Fehlanzeige auf der ganzen Linie.
Um weitere Verzögerungen zu verhindern, drohte DIE LINKE nun, am 15. Januar 2015 noch einmal eine Bundestagsdebatte über die „Pille danach“ durchzusetzen. Offenbar bekam die Koalition Angst, sich komplett zu blamieren, wenn sie immer noch mit leeren Händen dastünde. So gab Bundesgesundheitsminister Gröhe endlich nach: Einen Tag vor der geplanten öffentlichen Aussprache über die frauenfeindliche Blockade durch die Koalitionsfraktionen wurde ein Entwurf für eine Eilverordnung in Umlauf gebracht. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 6. März 2015 soll damit die „Pille danach“ – und zwar sowohl PiDaNa® mit dem Wirkstoff Levonorgestrel als auch ellaOne® mit dem Wirkstoff Ulipristal – verschreibungsfrei werden.
Ohne den unermüdlichen Druck aus den Reihen der Opposition wäre wohl kaum so schnell etwas geschehen. Nun gilt es aber nach wie vor, wachsam zu sein, und die weiteren Schritte der Bundesregierung aufmerksam zu verfolgen, ob tatsächlich Regelungen zur Kostenerstattung ins Gesetz aufgenommen werden und das Heilmittelwerbeverbot ergänzt wird.

