SPD und Schäuble gefährden gute und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Nachdem auch gestern beim Koalitionsausschuss keine Einigung auf ein Versandhandelsverbot erfolgt ist, besteht kaum mehr Hoffnung, dass noch vor der Bundestagswahl etwas passiert. Die SPD und Finanzminister Schäuble gefährden so eine gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung – Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ beklagt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, die mageren Ergebnisse der Koalitionsrunde am Mittwochabend. Vogler weiter:

„Nachdem auch gestern beim Koalitionsausschuss keine Einigung auf ein Versandhandelsverbot erfolgt ist, besteht kaum mehr Hoffnung, dass noch vor der Bundestagswahl etwas passiert. Die SPD und Finanzminister Schäuble gefährden so eine gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung – Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ beklagt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, die mageren Ergebnisse der Koalitionsrunde am Mittwochabend. Vogler weiter:

„Ich verstehe nicht, dass in drei Viertel aller EU-Länder der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten ist, doch hierzulande gleich mehrere Minister europarechtliche Bedenken an die Wand malen. Es leuchtet nicht ein, warum 21 Länder den Versandhandel verbieten können, aber Deutschland Probleme in Brüssel bekommen sollte.

Und ich verstehe auch nicht, warum Finanzminister Schäuble ausländischen Kapitalgesellschaften, die zumeist hinter den Versandhändlern stecken, in die Hände spielt – zu Lasten der flächendeckenden Präsenzapotheke auch im ländlichen Raum – und so Steuereinnahmen und Arbeitsplätze aufs Spiel setzt.

Gesundheitspolitisch gesehen ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses auch an anderen Punkten überaus enttäuschend: Jede Menge Law-and-Order-Politik, dafür bleiben Versandhandelsverbot, Pflegeausbildung und Tabakwerbeverbot auf der Strecke. Koalition am Ende!“

Zum Hintergrund:

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vor einem halben Jahr dürfen ausländischeVersandap otheken Boni und Rabatte gewähren und mit diesen Lockangeboten Kunden werben, inländische Apotheken aber nicht. Um gerechte Bedingungen herzustellen müsste entweder die Apothekenpreisbindung für alle entfallen (was aber nur die Ketten und großen Apotheken bevorteilt) oder aber eben Rabatte und Boni unterbunden werden. Und das geht seit dem EuGH-Urteil nur über ein Versandhandelsverbot.

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