Änderung bei Organspende-Gesetzentwurf angestrebt: Kompromiss zur „Entscheidungslösung“ soll nicht mit der elektronische Gesundheitskarte verknüpft werden

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Kathrin Vogler und Wolfgang Neskovic streben eine Änderung des Gruppenantrags zur „Entscheidungslösung“ im Transplantationsgesetz an. Am 22. März 2012 war der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten worden. Die beiden Bundestagsabgeordneten der LINKEN teilen zwar im Wesentlichen das Anliegen, die Bevölkerung besser über Organspende zu informieren, um damit die Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten mit Transplantaten zu verbessern.

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt jedoch in ihren Augen viele wichtige Faktoren (wie gesellschaftliche Einstellung zu Tod und Sterben; einer Organspende entgegenstehende Regelungen in Patientenverfügungen; Verbesserung der Voraussetzungen in den Krankenhäusern, Vertrauen und Legitimität der zentralen Organisationen im Rahmen des Transplantationsgeschehens Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO, Bundesärztekammer sowie Eurotransplant) weitgehend außen vor.

Stattdessen beschäftigte sich der Gruppenantrag weit überwiegend mit einem speziellen Speichermedium für die Spendenerklärung: der elektronischen Gesundheitskarte (e-Card). Die Speicherung der Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst oder im Rahmen der Telematikstruktur sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zielführend. Darum werben Vogler und Neskovic nun bei allen Fraktionen um Unterstützung ihres Änderungsantrags.