Ausbildung der Therapieberufe: Vollakademisierung statt Wartebank

Pressemitteilung

Zur Antwort des Gesundheitsministeriums auf ihre Schriftliche Frage nach der Reform der Therapieberufe erklärt Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Linken im Bundestag:

"Gesundheitsminister Lauterbach verzögert die Reform der Therapieberufe. Mit dem vorliegenden Zeitplan wird in dieser Legislatur nur die Reform der Physiotherapieausbildung angepackt, Logo- und Ergotherapieausbildungsreform werden dann wohl in dieser Legislatur nicht mehr abgeschlossen. Die geplante Parallelität von fachschulischen und akademischen Ausbildungen im selben Fach spaltet den Beruf. Die Vollakademisierung, wie Die Linke sie fordert, verhindert diese Spaltung, sichert Ausbildungsstandards sowie die evidenzbasierte Behandlung der Patient:innen und erleichtert die internationale Vergleichbarkeit. Die von der Bundesregierung versprochene Durchlässigkeit auch ohne Abitur muss unbedingt mit Leben gefüllt werden, damit sie mehr als eine Vokabel wird."

 


Die schriftliche Frage (Nr. 11/426) und Antwort der Bundesregierung im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Kollegin,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Frage Nr. 11/426:
Strebt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 20/8901, S. 183) den Heilmittelerbringenden die baldige Reform der Ausbildung der Physiotherapieberufe noch in diesem Jahr und für die Jahre 2026 und 2027, also bereits in der nächsten Legislatur liegend, auch der Logopädie und Ergotherapie angekündigt ist, eine Befristung der Parallelität von Ausbildungsstrukturen (BFS/HS) an, um damit die Attraktivität der Ausbildungen in den Therapieberufen zu erhöhen und die Finanzierung in zwei Systeme zu vermeiden, und hat sie einen Fahrplan dafür, wie sie trotz Aufrechterhaltung der Doppelstrukturen die Attraktivität – auch interprofessioneller – Studiengänge in den Therapieberufen sicherstellen will?

Antwort:
Die Reform der Ausbildungen in der Physiotherapie, der Logopädie und der Ergotherapie werden sukzessive erfolgen. Mit einer umfassenden Ausbildungsreform der Physiotherapie, die im Jahr 2024 gesetzgeberisch durchgeführt werden soll, wird die Physiotherapieausbildung auf die Anforderungen einer komplexer werdenden Gesundheitsversorgung ausgerichtet, indem sie qualitativ hochwertig, stärker wissenschaftlich ausgerichtet, und gleichzeitig praxisnah ausgestaltet wird. Dazu sieht das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Ergebnisse breiter Konsultationen von Ländern, Verbänden sowie Expertinnen und Experten eine Teilakademisierung vor, die auf unbefristete Dauer eine modernisierte berufsfachschulische sowie eine hochschulische Ausbildung umfasst, die darüberhinausgehende Kompetenzen vermittelt. Die Attraktivität der berufsfachschulischen Ausbildung wird durch eine kompetenzorientierte Ausgestaltung, eine Erhöhung der Ausbildungsqualität, die Abschaffung von Schulgeldzahlungen der Auszubildenden sowie die Verpflichtung der ausbildenden Einrichtungen zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung maßgeblich gesteigert. Eine hochschulische Ausbildung hat sich in bereits bestehenden und erprobten Studiengängen bewährt und wird zu einer dauerhaft attraktiven Studienoption weiterentwickelt. Die bisherige Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin und zum Masseur und medizinischen Bademeister wird beibehalten. Angesichts des Fachkräftemangels in der Physiotherapie kann so die Breite der schulischen Bildungsabschlüsse angesprochen, können Kompetenzen sinnvoll gestuft und kann durch eine durchlässige Gestaltung die berufliche Weiterentwicklung begünstigt werden. Durch die mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz erreichte rechtliche Verstetigung der Studiengänge auch in der Logopädie, bei der die dafür maßgeblichen Erwägungen eine künftige Vollakademisierung indizieren, und in der Ergotherapie sowie durch den klaren zeitlichen Horizont für die sukzessiven Reformen der Berufsgesetze haben die Hochschulen eine verlässliche Grundlage für die Konzeption entsprechender, auch interprofessionell angelegter Studiengänge.