Beitragsbemessungsgrenze: die Ampel bleibt bei "nein"

Zur Frage, warum die Beitragsbemessungsgrenze nicht angehoben werde, damit auch Besserverdienende einen angemessenen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung leisten, antwortete das BMG in Kathrin Voglers Kleiner Anfrage zum Thema, dies sei "durch den Koalitionsvertrag ... ausgeschlossen". Kathrin Vogler hat da noch mal nachgehakt ...

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gegenüber der Tagesschau am 13.06.2023 der Forderung insbesondere der Fraktion DIE LINKE nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV eine Absage erteilt: "Um diese anzuheben, müsse man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Das sei durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. 'Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen', so Lauterbach. In der Kleinen Anfrage Kathrin Voglers "Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung" (Drucksache 20/7763, siehe auch den Beitrag hier) hatte die Bundesregierung zum gleichen Thema (Frage 3) allerdings erklärt: „Zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen worden.“

Lauterbachs Logik: Was nicht im Koalitionsvertrag steht, ist ausgeschlossen?

Das wirft natürlich die Frage auf, wo denn die Nichtanhebung der Versicherungspflichtgrenze vereinbart sei. Auf unsere Schriftliche Frage dazu antwortet die Bundesregierung: „Die Aussage des Ministers ist eine Schlussfolgerung aus dem Umstand, dass eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist.“

In den Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, dass keine Schritte in Richtung Bürgerversicherung unternommen werden, obwohl SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen Bürgerversicherungen versprochen hatten. Vor dem Hintergrund, dass durch Krieg und Inflation gerade untere und mittlere Einkommen stark belastet sind, ist es mehr als angemessen, dass diese Frage nochmal aufgeworfen wird. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass nach Angaben der oben angeführten Kleinen Anfrage nur etwa 10 Prozent der gesetzlich Versicherten mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde für 90 Prozent der Mitglieder der GKV eine Entlastung bedeuten.

Kathrin Vogler kritisiert die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung:

„Wer soll für die steigenden Gesundheitskosten aufkommen? Diejenigen, die es sich leisten könnten, oder diejenigen mit kleinen und mittleren Einkommen, die ohnehin unter steigenden Preisen für Miete, Energie und Lebensmittel ächzen? Die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und die starken Schultern gerechter an den Kosten zu beteiligen, sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Aber Beitragserhöhungen für alle ebenfalls nicht. Ob der gerechte Ausweg aus der Finanzierungskrise der GKV gewählt wird, oder aber einfach alle mehr zahlen, darf in der Ampel die FDP entscheiden. DIE LINKE fordert weiterhin die Anhebung der Versicherungspflicht- und der Beitragsbemessungsgrenze bei den Krankenkassen, um höhere Beiträge für die große Mehrheit der Mitglieder zu verhindern.“

Dateien