Entschädigung und Versorgung für Strahlengeschädigte in den alten und neuen Bundesländern

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/3137

Soldaten der Bundeswehr waren bis 1986 und Soldaten der NVA bis 1990 Radarstrahlen ausgesetzt, die zu Krebserkrankungen führen. Trotz der relativ klaren Vorgaben des sog. Radar-Berichtes von 2003 ist bislang der Großteil der Entschädigungs- und Versorgungsanträge nicht oder abschlägig behandelt worden. Die Untätigkeit sämtlicher Bundesregierungen gibt Anlass zur Sorge, dass die Betroffenen sterben, bevor ihnen eine angemessene Anerkennung und Entschädigung zuteil wird.