Fragen zur mündlichen Beantwortung am 07.07.2010

zu UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland)

1. Wie stellt sich die Bundesregierung eine befristete Weiterführung der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland auf der Grundlage des heutigen § 65b SGB V vor, ohne dass diese Verträge rechtlich vom Bundesrechnungshof oder von in der damaligen Ausschreibung unterlegenen Mitbewerbern angetastet werden können und ohne dass auch für diese befristete Weiterführung eine erneute Ausschreibung stattfinden müsste?

2. Müsste ein solcher befristet verlängerter Vertrag zur Überbrückung der Unabhängigen Patientenberatung auch für die kurze Übergangszeit beispielsweise den Start neuer Modellvorhaben vorsehen, da ja die derzeit gültige gesetzliche Regelung in § 65b SGB V eine finanzielle Förderung lediglich im Rahmen von Modellvorhaben vorsieht, oder ist auch für eine solch befristete Vertragsverlängerung eine gesetzliche Neuregelung notwendig?