Gesundheitsdaten: Krankenkassenzugriff einschränken

Medien-Echo

Die Krankenkassen sollen lt. Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) künftig die Abrechnungsdaten ihrer Mitglieder nutzen können, um individuelle Vorsorge-Angebote machen zu können. Kathrin Vogler kritisiert zu Recht, ihr persönlicher Gesundheitszustand gehe nur ihren Arzt oder ihre Ärztin etwas an.

 

 

 

heise online berichtet am 23.08.2023 im Artikel "Gesundheitsdaten: Empfehlungen von Krankenkassen im Bundestag umstritten" über den Plan der Krankenkassen, ihren Mitgliedern Empfehlungen zu ihrem individuellen Gesundheitszustand geben dürfen. Dies löse, so heise online "bei Gesundheitspolitikern im Bundestag gemischte Gefühle aus". Kathrin Vogler wird zitiert:

 

"Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag zeigt sich hingegen deutlich skeptischer: Dass die Kranken- und Pflegekassen Daten zum individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten auswerten dürfen, ermögliche den Kassen 'eine Blutgrätsche in den Verantwortungs- und Vertrauensbereich, der ausschließlich den Leistungserbringern und ihren Patienten vorbehalten sein sollte'. Vogler stellt klar: 'Vorschläge zur Vorsorge, die sich direkt und ganz konkret auf meinen persönlichen Gesundheitszustand beziehen, möchte ich mit meinem Arzt oder meiner Ärztin besprechen und keinesfalls mit Angestellten meiner Krankenkasse, die mit diesem ausgeweiteten 'Betreuungsangebot' auch noch Werbung in eigener Sache macht.'"

 

Foto: Vita Adam