Einspruch zur Widerspruchsregelung!

Kathrin Voglers Rede im Bundestag in der Orientierungsdebatte zum Thema Organspende am 28.11.2018

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Frau Vogler ist Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative zur Organspende und erläuterte in der Bundestagsdebatte ihre Position zur Praxis und Zukunft der Organspende in Deutschland.

Rede-Video

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schmidt, das Thema Organspen­de ist eines, das den Bundestag immer wieder beschäf­tigt, und das auch zu Recht; denn über 10 000 Menschen stehen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, und für jeden Einzelnen und jede Einzelne von ihnen ist das die letzte Hoffnung auf Leben und Lebensqualität.

Wer sich dafür entscheidet, nach seinem Tod als Or­ganspenderin oder Organspender zur Verfügung zu ste­hen, der leistet einen Akt der individuellen Solidarität mit einem wildfremden Menschen, aber eben auch einen Dienst an der Gesellschaft. Ich finde, deswegen haben diese Personen ihrerseits Anspruch auf Anerkennung und Wertschätzung. Es ist eben keine Selbstverständlichkeit oder nach dem Tode eintretende Bürger- und Bürgerin­nenpflicht, sondern ein Ausdruck individueller Selbstbe­stimmung in sozialer Verantwortung.

Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren ge­wachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organ­spenderausweisen, aber auch in einer überwiegend po­sitiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt. Angesichts dessen, Herr Spahn, habe ich mich schon sehr gewundert, dass Sie als Gesundheitsminister, der diese positive Entwicklung ja kennen müsste, sich im Sommer dieses Jahres für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen haben. Um noch einmal klarzumachen, was das bedeu­tet: Das würde bedeuten, dass jemand, der zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat, dann automatisch als Organspenderin oder Organspender gel­ten würde, wohingegen es heute so ist, dass vor einer Or­ganentnahme der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erkundet werden muss. Auch die Angehörigen werden in diese Klärung einbezogen. Wenn nicht geklärt werden kann, wie die Person zur Organspende gestanden hat, dann dürfen keine Organe entnommen werden. Ich finde, dieses Vorgehen entspricht der Menschenwürde und der Selbstbestimmung, die in unserer Rechtsordnung auch über den Tod hinaus zu respektieren sind.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜND­NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wozu sonst hätten wir denn Bestimmungen zum Umgang mit Toten wie etwa § 168 Strafgesetzbuch, der eine Stö­rung der Totenruhe mit bis zu drei Jahren Haft bedroht?

Vor diesem Hintergrund, finde ich, müsste schon eine Widerspruchsregelung aus ähnlich hochstehen­den Rechtsgütern zu begründen sein, und das ist sie aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht.Eine Wider­spruchsregelung ist weder notwendig noch überhaupt geeignet, um das Ziel einer besseren Versorgung mit Spenderorganen und damit eben auch von mehr Überle­bensmöglichkeiten für die Menschen auf der Warteliste zu erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS­SES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg.Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])

Aus der bereits mehrfach angesprochenen Studie der Universitätsklinik Kiel geht hervor, dass im Jahr 2015 von 27 258 Todesfällen in Krankenhäusern, die für eine Organspende infrage gekommen wären, überhaupt nur 2 245 – das sind gerade einmal 8,2 Prozent – an die zu­ständige Stiftung Organtransplantation gemeldet wur­den.Und nur bei 3,2 Prozent kam es dann tatsächlich zur Entnahme von Organen.Diese Quote entwickelt sich ge­nau rückläufig zu der Bereitschaft der Bevölkerung.Der Anteil der Menschen mit Organspendeausweis hat sich von 22 Prozent im Jahr 2012 auf 32 Prozent im Jahr 2016 erhöht und in den letzten zwei Jahren noch weiter.Wenn die Realisierungsquote trotzdem nur bei 3,2 Prozent liegt, dann zeigt das doch, dass es in den Krankenhäusern selbst sehr viele praktische, konkrete Verbesserungsmög­lichkeiten gibt.Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, soll­te man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie des Abg.Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aus meiner Sicht ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Ökonomisierung der Kranken­häuser durch die verhängnisvollen Fallpauschalen dazu führt, dass Intensivbetten und OPs mit lukrativem Patien­tengut – was für ein schrecklicher, menschenfeindlicher Begriff! – ausgelastet sein müssen.Eigentlich müssten wir dort ansetzen.Dafür sehe ich aber leider keine Mehr­heit.Eine Widerspruchslösung könnte sogar gegenteilige Effekte haben.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Denken Sie an Ihre Redezeit!

Kathrin Vogler (DIE LINKE):

Deshalb möchte ich dafür werben, dass wir uns ge­meinsam um eine bessere Information und Beratung zur Organspende, aber vor allem auch um eine bessere Orga­nisation in den Krankenhäusern bemühen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜND­NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Kathrin Vogler.

Pressemitteilung zum Thema Organspende vom 28.11.2018 s.u.

 

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