Änderungsantrag zum zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/9996

Der Änderungsantrag zielt darauf ab, dass ein Teilelterngeld eingeführt wird, welche den Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeit verbessert. Bisher sind insbesondere Paare benachteiligt, welche gleichzeitig Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen, da sie nur bis zum siebten Lebensmonat finanziell vom Staat gefördert werden. Eltern die nacheinander voll aus dem Beruf aussteigen dagegen bis zu 14 Monate.