Anspruch auf ärztliche Behandlung auch bei falschem Foto auf der eCard

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Auch wenn auf der eCard ein falsches Foto ist, können die Ärzte die Behandlung nicht verweigern. Und die Kosten gehen wie gewohnt zu Lasten der Krankenkassen. Dies bestätigte die Bundesregierung auf meine Nachfrage.“, erläutert Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Fraktion DIE LINKE.  Vogler weiter:

„Maximal kann es in der Arztpraxis ein wenig länger dauern und zu Nachfragen
wegen des falschen Fotos kommen. Wer seiner Krankenkasse aus Protest gegen die elektronische Gesundheitskarte ein falsches Foto einreicht, sollte deshalb zur
Sicherheit einen Personalausweis dabei haben.“

Neben Fotos von Prominenten rangieren auch Comic-Figuren ganz oben auf der Liste der eingeschickten falschen Fotos. Unbekannt ist, ob die Computer der Krankenkassen solche Fotos automatisch aussortieren, bei denen das Gesicht durch einen Schleier unsichtbar oder die Augen durch eine Hand verdeckt werden.