Barrierefreies Bauen im Bausgesetzbuch verbindlich regeln

ANTRAG – Drucksache Nr. 17/9426

Angestrebt wird die verbindliche Umsetzung der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auch im Baugesetzbuch. Das Baurecht muss den Rechten und Belangen von Älteren und von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen. Es geht um mehr Lebensqualität, bessere Teilhabe und Mobilität. Das erfordert auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bauplanung.