Beratung der Großen Anfrage Umsetzung des neuen Pflegebegriffs (gemäß dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriff)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG – DRUCKSACHE NR. 17/4557

Die Bundesregierung lässt in der Beantwortung der Großen Anfrage erkennen, dass die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs keine Priorität besitzt. Es steht zu befürchten, dass eine Umsetzung entweder gar nicht oder nur als Schmalspurvariante erfolgen wird. In dem Zusammenhang lässt die Bundesregierung erkennen, dass die Pflegeversicherung weiterhin Teilkaskofinanzierung und damit ein Kostensparmodell bleibt. Familien und insbesondere Frauen sollen weiter »kostengünstig« die Pflege übernehmen.