Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeitern und Zahlungen an frühere Militärkollaborateure

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/9825

Ehemalige Zwangsarbeiter und NS-Opfer in Belgien haben Steuerbescheide für ihre Entschädigungsleistungen erhalten, obwohl diese vom Gesetz her steuerbefreit sind. Dem zugrunde liegen offenbar nicht nur Abstimmungsprobleme in der Finanzverwaltung, sondern auch Unschärfen bei der Definition des Status als NS-Opfer. DIE LINKE fordert, unbedingt auszuschließen, dass hochbetagte NS-Opfer zu Unrecht mit Steuerbescheiden konfrontiert werden.