Bundesgesundheitsministerium betreibt Ausweitung der PID - gegen den Willen des Gesetzgebers

Brief von sieben Bundestagsabgeordneten an das Gesundheitsministerium

Im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer langen Debatte beschlossen, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zu verbieten, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Nähere Bestimmungen sollte das Bundesgesundheitsministerium per Regierungsverordnung erlassen.

Kathrin Vogler kritisiert, dass der genau ein Jahr später vorgelegte Entwurf für diese Verordnung das Anliegen des Parlaments nicht umsetzt, sondern zu einer nicht gewollten Ausweitung der PID führt. Zusammen mit sechs weiteren Abgeordneten aller im Bundestag vertreten Fraktionen zeigt Kathrin Vogler ihre Beanstandungen in einem Brief an das Ministerium auf. Bemängelt wird vor allem, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt oder begrenzt werden soll sowie die Zusammensetzung und Verfahrensweise der geplanten Ethikkommissionen.

Damit die Regierungsverordnung gültig wird, muss ihr der Bundesrat zustimmen. Darum besteht für Kathrin Vogler noch die Hoffnung, die Verordnung in dieser Form zu stoppen bzw. zu verbessern, auch wenn ihr Anliegen, die PID umfassend zu verbieten, vor einem Jahr keine Mehrheit im Parlament erhalten hatte.

Lesen Sie hier den gesamten Brief der Abgeordneten: