Bundesrat soll Ausweitung von PID Riegel vorschieben

In einer gemeinsamen Erklärung benennen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien ihre Kritikpunkte an der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat. Am Freitag, den 1. Februar 2013, findet die Abstimmung des Bundesrates darüber statt. Insbesondere wird kritisiert, dass eine Obergrenze für die Zahl der PID-Zentren fehlt und Kommissions-Hopping nicht verhindert wird. So ist einer Ausweitung der PID Tür und Tor geöffnet, obwohl der Gesetzgeber die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlauben wollte.


 Zur am Freitag, den 1. Februar 2013 stattfindenden Abstimmung des Bundesrates über die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) erklären die Abgeordneten Johannes Singhammer, Birgitt Bender, Pascal Kober, Ulla Schmidt, Dr. Harald Terpe, Kathrin Vogler und Dr. Günter Krings:

„Der Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie sie das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat, ist unzureichend und weit von dem entfernt, was die Befürworter der PID in den parlamentarischen Beratungen dargestellt hatten. Der Verordnungsentwurf würde einer breiten Anwendung der PID Tür und Tor öffnen. Wir begrüßen, dass die Bundesratsausschüsse deutlichen Änderungsbedarf sehen.

Vorgeschlagen wird, die Zahl der PID-Zentren wie auch die Zahl der Ethikkommissionen zu begrenzen. Wir halten maximal zwei bis drei Zentren sowie eine bundesweit tätige Ethikkommission für vollkommen ausreichend, um den Bedarf in Deutschland abzudecken. Dies würde ein „Kommissions-Hopping“ und eine unkontrollierte Ausweitung der PID verhindern. Letztere ist zu befürchten, da sowohl Gesetz als auch Verordnung es ausdrücklich zulassen, die PID auch nicht vorbelasteten Paaren anzubieten. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass viele reproduktionsmedizinische Zentren hieran ein großes Interesse haben werden.

Die zuständigen staatlichen Stellen und der Bundestag müssen ausreichende Möglichkeiten an die Hand bekommen, die Anwendung der PID in Deutschland zu beobachten. Die jetzt vorgeschlagene Datenerhebung ist nicht aussagefähig. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Deutschen Ethikrates nach einem aussagekräftigen Monitoring.“


Hintergrund:

Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) wurde vom Bundestag im Frühsommer 2011 beschlossen und hat das erklärte Ziel, die Präimplantationsdiagnostik (PID) auf wenige Ausnahmefälle zu begrenzen. Damit die PID in Deutschland durchgeführt werden darf, muss die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Ausführungsbestimmungen via Verordnung erlassen.