Die Umsetzung der UN-Resolution 1325 mit einem Rechenschaftsmechanismus fördern

Rede zu Protokoll

Die UN-Resolution 1325 hat uns ja schön häufiger in dieser Wahlperiode beschäftigt. Dabei geht es um den Schutz von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, aber auch, und das ist mir besonders wichtig, um ihre Einbeziehung in Friedensprozesse. Wie wichtig das ist, können wir beinah in allen aktuellen Krisen- und Konfliktregionen sehen. Die Revolutionen in den arabischen Staaten wären ohne Frauen nicht möglich gewesen, heute geht es den Frauen in diesen Ländern, zum Beispiel in Ägypten  nicht besonders gut und was aus den hoffnungsvollen Emanzipationsbewegungen in diesen Ländern wird, steht in den Sternen.

Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir hier aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der UN-Resolution einen gemeinsamen Antrag der drei Oppositionsfraktionen debattiert, in dem wir festgehalten haben, was Konsens bei SPD, Linken und Grünen in diesem Haus ist. Wir waren uns einig, dass wir die schleppende Umsetzung dieser völkerrechtlich verbindlichen Regelung nicht mehr hinnehmen wollen und haben uns auf fünf Punkte verständigt, die gemeinsam wir von der Bundesregierung verlangen:

Erstens fordern wir gemeinsam einen nationalen Aktionsplan, in dem verbindliche Schritte für die Umsetzung der Verpflichtungen Deutschlands aus dieser Resolution beschrieben werden.

Zweitens legen wir Wert darauf, dass ein solcher Aktionsplan nicht in irgendwelchen Regierungshinterstübchen entsteht, sondern dass schon bei der Entstehung die Zivilgesellschaft, also Frauen-, Friedens- oder Entwicklungsorganisationen einbezogen werden.

Drittens sind wir der Auffassung, dass ein solcher Aktionsplan auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, um überhaupt wirksam zu werden.

Viertens soll die Bundesregierung die Umsetzung regelmäßig evaluieren und überwachen und fünftens dem Bundestag gegenüber jährlich über die Fortschritte des Aktionsplans berichten.

Dieser interfraktionelle Antrag wurde zu unser aller Bedauern mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Schwarz-Gelb will keine Verpflichtungen, keine Evaluierungen und erst Recht kein Geld ausgeben, um die Rolle von Frauen in Friedensprozessen zu stärken. Dass die SPD das Thema nun erneut einbringt, ist natürlich zu begrüßen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich dann schon fragen lassen, warum Sie mit Ihrem heute zur Debatte stehenden Antrag deutlich hinter unserer gemeinsamen Positionierung vom letzten Jahr zurückbleiben.

Vor allem fällt negativ auf, dass Sie die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans nun doch wohl ausschließlich der Bundesregierung überlassen wollen. Von der Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist jedenfalls bei Ihrem Antrag nun nicht mehr die Rede. Aber für DIE LINKE ist dies ein Knackpunkt, ohne den Sie unsere Zustimmung beim besten Willen nicht erwarten dürfen. Ein wirkungsvoller Aktionsplan braucht nicht nur den politischen Willen der Regierung, er braucht auch den Sachverstand und die gesellschaftliche Breite von Nichtregierungsorganisationen, um seine Wirkung zu entfalten. Er braucht Anwältinnen außerhalb des Parlaments, die seine Umsetzung kritisch und wach begleiten. Sonst droht einem Aktionsplan zu 1325 dasselbe, was diese Bundesregierung in der zivilen Krisenprävention anrichtet: Sie werden von desinteressierten StaatssekretärInnen und MinisterInnen in Sonntagsreden gelobt, aber im Alltag vernachlässigt.

Im Übrigen habe ich einige Dokumente und Anträge von SPD-Frauen gelesen, die erheblich konkreter sind als das, was die Fraktion hier vorlegt. So  fordert z.B. die Landesfrauenkonferenz der Berliner Sozialdemokratinnen am 23.4. dieses Jahres „Sol­da­ten, die in Aus­lands-​ und an­de­ren Ein­sät­zen gegen Men­schen-​ bzw. Frauen­rech­te ver­sto­ßen, aus­nahms­los auch straf­recht­lich zu ver­fol­gen und in keine wei­te­ren Ein­sät­ze mehr zu ent­sen­den“.

Das wäre doch schon mal ein Anfang. DIE LINKE bleibt allerdings dabei, dass gar keine Soldaten mehr in Kriegseinsätze entsandt werden sollen.