Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/9753

Das Elterngeld bekommen Eltern, die in den ersten 14 Monaten des Kindes beruflich kürzer treten wollen. So soll den Eltern ein finanzieller Schonraum eröffnet werden. Reduzieren beide Eltern ihre Erwerbsarbeit und beziehen Elterngeld, dann reicht der Schonraum jedoch nur bis zum siebten Lebensmonat. Die Linksfraktion will wissen, wer bisher Teilelterngeld in welchem Umfang in Anspruch nimmt. Die geltende Regelung erscheint in dieser Hinsicht falsch und ungerecht.