Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/5670

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach § 24 und § 41 des SGB V sind 2009 wieder zurückgegangen, obwohl der Gesetzgeber diese Maßnahmen 2007 zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erklärt hat und den Rechtsanspruch von Müttern und Vätern auf medizinische Vorsorge und Rehabilitation gesetzlich verankert hat. Wir fragen die BuRerg. nach genauen Zahlen und was für Maßnahmen sie vorzunehmen beabsichtigt.